Ladenöffnung

13.11.2015
  • CDU und Grüne lehnen Streichung des Anlassbezugs bei der Ladenöffnung ab
  • Innenstädtischer Einzelhandel wird damit weiterhin gegenüber dem Internet benachteiligt
  • Neuer Anlauf nach der Kommunalwahl?

 

WIESBADEN: „Die Abschaffung des Anlassbeszuges im Ladenöffnungsgesetz war ein Anliegen von Kommunen und Handel, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die gestrige Ablehnung unseres Gesetzentwurfes durch CDU und Grüne im Wirtschaftsausschuss ist daher nicht nachvollziehbar und bedauerlich. Sowohl die Kommunen als auch Wirtschaft und Handel haben in der Anhörung bestätigt, dass die Abschaffung des Sonderereignisses bei der Sonntagsöffnung zu mehr Rechtssicherheit und fairem Wettbewerb mit dem Onlinehandel beitragen würde. Damit wollten wir gerade für kleinere Händler Verbesserungen erreichen. Da der FDP-Gesetzentwurf weiterhin maximal vier verkaufsoffene Sonntage vorsieht, ist eine Gefährdung der Sonntagsruhe und der Arbeitnehmerinteressen nicht zu befürchten. Kein Arbeitnehmer würde nach unserem Gesetzesentwurf an mehr Sonntagen arbeiten als bisher“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.
Lenders weiter:

 

„Obwohl die Koalition durchblicken ließ, dass eine Abschaffung des Sonderereignisses aus ihrer Sicht auch sinnvoll wäre, verschanzte man sich hinter fadenscheinigen Ausreden, um nicht einem FDP-Gesetzentwurf zustimmen zu müssen. Die Freien Demokraten sagen aber gerne zu, dass sie auch einen Gesetzentwurf der Koalition zur Abschaffung des Sonderereignisses zustimmen würde, sollte dieser evtl. nach der Kommunalwahl eingebracht werden. Es wird Zeit, dass die Gesetzeslage an die Realitäten angepasst wird.“