„Wir freuen uns, dass im kommenden Schuljahr alle Eingangsklassen maximal 25 Schülerinnen und Schüler groß sein werden und es weitestgehend keine Klassenzusammenlegungen ab der zweiten Klasse an Hessens Grundschulen geben wird“, so Döweling und Irmer weiter. Bei den wenigen Einzelfällen, bei denen eine Klassenzusammenlegung unvermeidlich sei, sei gewährleistet, dass die Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern nicht überschritten werde. „Dieser Wert wurde von Experten als pädagogisch sinnvoll erachtet und ist deshalb ein wichtiger Punkt in unserem Koalitionsvertrag, der damit eingelöst wird“, stellten Döweling und Irmer fest.
Zusammenlegung von Grundschulklassen

Mario Döweling „Nach gründlicher Prüfung ist es dem Hessischen Kultusministerium in Abstimmung mit den Fraktionen von CDU und FDP gelungen, eine Lösung im Sinne der Kinder zu finden. Aus pädagogischer Sicht ist es nicht unproblematisch, Schulklassen, die bereits zusammengewachsen sind, zu trennen. Durch die erzielte Lösung setzen die Fraktionen von CDU und FDP ihren erfolgreichen Kurs fort, den Kindern in Hessen Lernbedingungen zu ermöglichen, die den Grundstein für deren erfolgreiche Zukunft legen“, so Hans-Jürgen Irmer, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Mario Döweling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.