
Dieter Posch Da nach einem heute ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürften, fordere er die Landesregierung auf, dass hessische Tariftreuegesetz dahingehend zu überprüfen, ob es gegen die Grundsätze des Urteils verstößt. "Sollte sich heraustellen, dass das hessische Gesetz nicht haltbar ist, dann muss es ersatzlos aufgehoben werden", erklärte heute der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Posch. Der Europäische Gerichtshof habe eine entsprechende Regelung des Vergaberechts des Landes Niedersachsen heute verworfen, weil sie der europäischen Entsenderichtlinie und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs widerspreche.
"Das Tariftreuegesetz ist ein bürokratisches Monstrum, das spätestens nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch europarechtlich nicht mehr zu halten ist", sagte Posch. Die FDP-Fraktion habe bereits im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Sozialpolitischen Ausschusses im November vergangenen Jahres auf die europarechtlichen Risiken des geplanten Tariftreuegesetzes hingewiesen. Neben den rechtlichen Risiken habe die hessische Wirtschaft auf die fehlende Praktikibilität sowie den immensen Bürokratie- und Kostenaufwand hingewiesen.
Posch verwies vor dem Hintergrund des bestehenden Entsendegesetzes darauf, dass es kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit gebe.