Der liberale Innenexperte betonte, das Urteil habe Bedeutung weit über die Frage des Einsatzes von Wahlcomputern hinaus. Es beende nämlich auch die Diskussion, ob Wahlverfahren mit Hilfe des Internets möglich seien. Dort seien nämlich noch mehr Probleme gegeben als bei dem Einsatz von Wahlcomputern in Wahllokalen. Insbesondere gäbe es weitere ungeklärte Fragen beispielsweise bei der Gewährleistung des Wahlgeheimnisses.
Wahlcomputer

Wolfgang Greilich „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Wählen per Wahlautomat mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, weil Wahlfehler nicht ausgeschlossen sind, ist wegweisend“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich.