Der Jurist wies jedoch deutlich darauf hin, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelte. „Dieses rechtsstaatliche Prinzip gilt für einen Minister ebenso wie für jeden anderen. Wir gehen davon aus, dass die Behörden vollumfänglich und frei von politischer Einflussnahme ermitteln werden, so dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird“, so Blum. Bis dahin gebe es keine Veranlassung, voreilige Schlüsse zu ziehen.
Er sei, so Blum abschließend, darüber verwundert, dass die anonym erhobenen Vorwürfe, die einen weit zurückliegenden Fall betreffen sollen, wenige Tage vor einer Landtagswahl über das Internet bekannt gemacht worden seien. „Dieser zeitliche Zusammenhang darf auch kritisch hinterfragt werden.“
