Posch erinnerte daran, dass vor 6 Jahren das Bundesverwaltungsgericht die Planung beanstandet habe. Nach 5 Jahren habe das Bundesverwaltungsgericht dem Land Hessen signalisiert, dass das Eilverfahren seitens des Landes verloren werden würde. Dieser lange Zeitraum und die Tatsache, dass im Eilverfahren sich eine Niederlage abgezeichnet hätte, hätte Veranlassung sein müssen, die Planung so zu überarbeiten, dass sie tatsächlich vom Gericht überprüft werden kann.
Posch kritisierte ausdrücklich die mangelhafte Informationspolitik der Landesregierung gegenüber dem Parlament. Er hoffe, da die Maßnahme dringend erforderlich sei, dass sich die Ergänzungsmaßnahmen in einem überschaubaren Rahmen abspielten und deshalb eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes so schnell wie möglich ergehen könne.
