Lenders Weiter:
„Fakt ist, dass sich die Erhöhung der Vergabefreigrenzen, nach denen ohne weiteren Nachweis im vereinfachten Verfahren Beschaffungen ausgeführt wurden, in Hessen bewährt hat. Deshalb spricht nichts gegen eine Verlängerung des Programms, im Gegenteil, alles spricht für die Prolongierung. Das muss auch die Opposition zur Kenntnis nehmen.“
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