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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Massenkontrollen von Autokennzeichen

Jörg-Uwe Hahn Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Massenkontrollen von Autokennzeichen begrüßte heute der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn. "Das Karlsruher Gericht bestätigt unsere Grundauffassung, wonach die Sammlung und Speicherung von Autokennzeichen ohne konkrete Gründe gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung spricht. Das hessische Gesetz ist viel zu offen, es lässt zu, dass massenhaft Daten von Autokennzeichen gesammelt werden, so dass Bewegungsprofile erstellt werden können."