FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: "Die Karlsruher Gerichtsentscheidung bestätigt unsere liberale Position. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss unverletzt bleiben."

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Massenkontrollen von Autokennzeichen


Jörg-Uwe Hahn
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Massenkontrollen von Autokennzeichen begrüßte heute der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn. "Das Karlsruher Gericht bestätigt unsere Grundauffassung, wonach die Sammlung und Speicherung von Autokennzeichen ohne konkrete Gründe gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung spricht. Das hessische Gesetz ist viel zu offen, es lässt zu, dass massenhaft Daten von Autokennzeichen gesammelt werden, so dass Bewegungsprofile erstellt werden können."

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