FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Uniklinikum Gießen und Marburg

Jochen Paulus PAULUS: Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sorgt für Rechtssicherheit für Arbeitnehmer am Universitätsklinikum Gießen-Marburg

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Universitätsklinikum Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Januar 2011 ergeben, um die Arbeitnehmerrechte zu wahren“, so Jochen PAULUS, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Paulus:
„Aus diesem Grund ist es richtig, dass den Beschäftigten, die 2006 von einer gesetzlichen Überleitung ihres Arbeitsvertrages vom Land auf das Universitätsklinikum betroffen waren, auf ihr Verlangen hin ein Rückkehrdienst in den Landesdienst eingeräumt wird. Dieses muss binnen sechs Monate gegenüber dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst geltend gemacht werden. Mit der Fristverlängerung um drei Monate haben wir ein zentrales Anliegen aus der mündlichen und schriftlichen Anhörung verwirklicht, um den Betroffenen Rechtssicherheit und –klarheit zu garantieren.

Es ist unseres Erachtens auch im Interesse des Medizinstandortes Mittelhessen, wenn die Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter auch zukünftig beim privaten Arbeitgeber, der Rhön-Klinik AG, verbleiben und dort als qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es auch richtig hervorzuheben, dass der überwiegende Teil der Beschäftigten sich derzeit finanziell besser steht als im Landesdienst und jeder für sich überprüfen muss, inwieweit eine Rückkehr in den Landesdienst für ihn oder sie von Vorteil ist. Für uns alle ist jedoch von besonderer Bedeutung, dass die Kontinuität und Zuverlässigkeit in der Krankenversorgung in Mittelhessen auch zukünftig gewahrt ist.“

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