In einem gemeinsamen Gespräch mit dem VdK Hessen-Thüringen und dem Arbeitskreis Arbeit, Soziales und Gesundheit der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag wurde deutlich: Es gibt in der Frage über die Gestaltung des Rentenzugangs in der Zukunft große Schnittmengen.
Für die FDP ist es von besonderer Bedeutung, folgende Reformen zu veranlassen:
Die Möglichkeit eines flexiblen Rentenzugangs ab dem 60. Lebensjahr.
Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche des Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Wahlfreiheit der Versicherten zwischen Voll- und Teilrente bei vorzeitigem Renteneintritt.
Stärkung der privaten und betrieblichen kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Aufhebung aller Zuverdienstgrenzen um die Aufnahme von
(Teilzeit-) Beschäftigung auch im Alter zu ermöglichen.
Auch aus Reihen der Landtagsfraktion erhielten diese Vorschläge Unterstützung. „Die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen ist ein wirksames Instrument, um der Gefahr der Altersarmut für bestimmte Lohngruppen entgegenzutreten“, sagte Rock.
Treffen des VdK Hessen-Thüringen mit Dr. Heinrich Kolb, MdB, und dem Arbeitskreis Arbeit, Soziales und Gesundheit der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag

René Rock „Leitgedanke der Regelung zum Renteneintritt muss es in der Zukunft sein, dass geleistete Arbeit und Einzahlungen für die Rente maßgeblich sind und nicht ein starres Renteneintrittsalter“, so René Rock, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und Dr. Heinrich Kolb, rentenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.