Beer unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, den Hochschulen das volle Auswahlrecht bei der Studierendenaufnahme sowie die Bauherreneigenschaft für ihre Liegenschaften zu übertragen. Ferner sollten sie die Dienstherreneigenschaft und das Berufungsrecht für ihr Personal erhalten. „Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Personal flexibel einzusetzen; dazu gehört die Entscheidung darüber, ob dieses im Angestellten- oder Beamtenverhältnis geführt wird, ob es über die üblichen Altersgrenzen hinaus eingesetzt wird, ebenso wie die Möglichkeit, Lehrdeputatskonten, Lecturers und Lehrprofessoren dort einzusetzen, wo sie das wünschen.“
Als überholt bezeichneten die Bildungsexperten aus den Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament das Bild eines einheitlichen Hochschulwesens mit gleichen Studiengängen. „Das aktuelle Hochschulsystem ist aufgrund seiner Wettbewerbsorientierung gerade auf Leistungsdifferenzierung und Profilbildung der Hochschulen ausgerichtet und damit auch das Angebot unterschiedlicher Ausbildungskonzepte mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen. Im Idealfall sind es die Studierenden, die sich ihre Hochschule aussuchen, die für sie am besten geeignet ist, und die Hochschulen sollen sich für die Studierenden entscheiden, die die spezifischen Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen. Deshalb gilt es, die Chance zu nutzen, die die Föderalismusreform bietet, und die bisherigen Regelungen für die zentrale Verteilung nach dem Hochschulrahmengesetz und der Kapazitätsverordnung durch eigenständige Kapazitätsreglungen in den einzelnen Bundesländern abzulösen“, erklärte die hessische Hochschulexpertin Beer abschließend.