FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Nicola Beer: „Hochschulautonomie schafft Rahmenbedingungen zur Verbesserung für Lehre und Forschung.“

Tagung hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Frankfurt am Main


Nicola Beer
Die Teilnehmer des Arbeitskreises der hochschulpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in den Landtagen, im Deutschen Bundestag und im Europaparlament, Nicola Beer, hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dietmar Bachmann, MdL, Sebastian Czaja, MdA, Christian Grascha, MdL, Gerry Kley, MdL, sowie Dr. Ekkehard Klug, MdL, haben sich auf ihrer heutigen Sitzung in Frankfurt am Main über Chancen zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen beschäftigt. Sie zeigten Einigkeit darin, dass die Aufgabe der Wissenschafts- und Hochschulpolitik darin bestehe, den Rahmen zu setzen, in dem größtmögliche Eigenständigkeit und Profilbildung der Hochschulen mit dem Ziel ausgezeichneter Lehre und Forschung stattfinden können. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung der Hochschulautonomie, die Neugestaltung des Kapazitätsrechts und eine auskömmliche Finanzierung. Hierfür kann die in eine Stiftung umgewandelte Johann Wolfgang Goethe-Universität als Vorbild dienen.

Beer unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, den Hochschulen das volle Auswahlrecht bei der Studierendenaufnahme sowie die Bauherreneigenschaft für ihre Liegenschaften zu übertragen. Ferner sollten sie die Dienstherreneigenschaft und das Berufungsrecht für ihr Personal erhalten. „Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Personal flexibel einzusetzen; dazu gehört die Entscheidung darüber, ob dieses im Angestellten- oder Beamtenverhältnis geführt wird, ob es über die üblichen Altersgrenzen hinaus eingesetzt wird, ebenso wie die Möglichkeit, Lehrdeputatskonten, Lecturers und Lehrprofessoren dort einzusetzen, wo sie das wünschen.“

Als überholt bezeichneten die Bildungsexperten aus den Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament das Bild eines einheitlichen Hochschulwesens mit gleichen Studiengängen. „Das aktuelle Hochschulsystem ist aufgrund seiner Wettbewerbsorientierung gerade auf Leistungsdifferenzierung und Profilbildung der Hochschulen ausgerichtet und damit auch das Angebot unterschiedlicher Ausbildungskonzepte mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen. Im Idealfall sind es die Studierenden, die sich ihre Hochschule aussuchen, die für sie am besten geeignet ist, und die Hochschulen sollen sich für die Studierenden entscheiden, die die spezifischen Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen. Deshalb gilt es, die Chance zu nutzen, die die Föderalismusreform bietet, und die bisherigen Regelungen für die zentrale Verteilung nach dem Hochschulrahmengesetz und der Kapazitätsverordnung durch eigenständige Kapazitätsreglungen in den einzelnen Bundesländern abzulösen“, erklärte die hessische Hochschulexpertin Beer abschließend.