Einigkeit bestand darin, dass das von der hessischen CDU-Landesregierung verabschiedete Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen ein „Abkassiermodell“ sei, das wichtige Elemente der Verbesserung der Qualität der Lehre vermissen lasse. Hingegen sei das in Nordrhein-Westfalen eingeführte System, nach dem die Hochschulen selbst darüber entscheiden, ob sie Studienbeiträge erheben, an den Vorstellungen der hessischen FDP-Fraktion ausgerichtet. Die FDP vertrete bundesweit die Auffassung, dass die Hochschulen nach einem Dreisäulenmodell zu finanzieren seien, bestehend aus staatlicher Grundfinanzierung, Studienbeiträgen in der Autonomie der Hochschulen und eingeworbenen Drittmitteln. Einig waren sich die liberalen Hochschulexperten auch, dass die von den SPD-Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Berlin geplanten so genannten Landeskinderregelungen inhaltlich verfehlt und rechtlich nicht haltbar sei.
Studienbeiträge im Vergleich
Wiesbaden – Die hochschulpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag haben sich in Wiesbaden getroffen und eine Bewertung der bisher vorliegenden Regelungen zu Studienbeiträgen in den einzelnen Bundesländern vorgenommen. Wie Nicola Beer, hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, berichtet, sei dies das zentrale Thema der Tagesordnung gewesen. Neben den Auswirkungen der Föderalismusreform haben sich die Sprecher aber auch mit dem für Deutschland so bedeutenden Wissens- und Technologietransfer beschäftigt.