1. Hierfür sind genaue Kriterien hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze, aber auch der Dauer und der Qualität der Arbeitsplatzerhaltung zu vereinbaren.
2. Haushaltsmittel dürfen nur genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie in Hessen wirken. Ein Mittelabfluss zugunsten anderer Gesellschaften des General Motors Konzerns muss ausgeschlossen werden.
3. Opel muss rechtlich zumindest soweit verselbständigt werden, dass es wie jedes andere Unternehmen im eigenen Namen am Finanzmarkt auftreten kann. Eine Herauslösung aus der General-Motors Konzernstruktur ist zu diesem Zweck erstrebenswert.
4. Der Ausnahmecharakter der Maßnahme darf nicht aufgeweicht werden; es darf kein Anreiz für internationale Konzerne entstehen, durch konzern- oder bilanzrechtliche Gestaltungen Verluste auf deutsche bzw. hessische Unternehmen zu übertragen, weil einmalig in einer Ausnahmesituation der Adam Opel GmbH geholfen wird.
5. Gemeinsam mit der Bundesregierung ist vor der Vergabe einer Finanzhilfe sicherzustellen, dass dieser europarechtskonform ausgestaltet ist; sie ist den Besonderheiten bei Opel auch insoweit anzupassen, dass sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Hahn und Blum betonten, sie wollen die anderen Fraktionen im Hessischen Landtag um ihre Zustimmung für ihren Antrag werben. „Im Sinne der Krise in der Automobilbranche, die das Land Hessen in besonderem Maße trifft, wäre ein einstimmiger Beschluss das richtige Signal im Interesse der Arbeitsplätze.“
