FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Greilich: „Opposition teilt offenbar insgeheim die rechtlichen Bedenken der Landesregierung - Rechtssicherheit für Nachtflugverbot schafft nur die Revision“

Sondersitzung des Hessischen Landtages Flughafenausbau/Nachtflugverbot


Wolfgang Greilich
Die heutige Sondersitzung des Hessischen Landtages nahm der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Greilich zum Anlass, die Oppositionsparteien zur Sachlichkeit in der Debatte zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aufzufordern.

Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Landesregierung sich entschieden hat, dem Parlament in einer Sondersitzung die Gründe für ihre Entscheidung darzulegen. „Dies ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck der Transparenz der Arbeit der Landesregierung“, sagte Greilich mit dem Hinweis darauf, dass die Entscheidung hinsichtlich der Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des VGH dem hessischen Wirtschaftsministerium als Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung obliege.

„Ein Verzicht auf die Revision würde ein neues Planergänzungsverfahren erforderlich machen. Es ist jedoch schon jetzt absehbar, dass zumindest einer der Verfahrensbeteiligten gegen den dann vorliegenden Planergänzungsbeschluss erneut Klage beim VGH erheben und anschließend trotzdem zum Bundesverwaltungsgericht ziehen werde. Folglich würde ein Verzicht auf die Revision eine höchstrichterliche Entscheidung nur verzögern, nicht vermeiden. Gleichzeitig wären damit jedoch erhebliche Mehrkosten für die zusätzlich anfallenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren verbunden“, führt Greilich aus.

Den von SPD und Grünen erhobenen Vorwurf des Wortbruchs wies Greilich zurück. „Wortbruch hat in Hessen einen Namen, und der lautet Ypsilanti. Die FDP dagegen hat schon vor der Wahl klar gesagt, was wir wollen. In unserem Wahlprogramm ist nachzulesen, dass wir den beabsichtigten Ausbau des Flughafens auf der Grundlage des am 18. Dezember 2007 unterschriebenen Planfeststellungsbeschlusses unterstützen. Jeder wusste bei der Landtagswahl, dass dort 17 Nachtflüge festgeschrieben sind“, sagte Greilich.

Die offensichtliche Panik der Opposition vor den Folgen der Revision kann sich Greilich nur damit erklären, dass die Opposition die rechtlichen Bedenken der Landesregierung insgeheim teile. Nur so sei auch das Verhalten zu deuten, dass der Stadtverordnete Tarek Al Wazir die Entscheidung der Stadt Offenbach für eine Revision mittrage, während er als Landespolitiker der Landesregierung dieses Rechtmittel verwehren wolle. Al Wazir picke sich in gewohnter Weise nur das heraus, was ihm in den politischen Kram passe und handele verantwortungslos.

„Rechtssicherheit ist angesichts der überragenden Bedeutung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens für Hessen und das Rhein-Main-Gebiet und der damit verbundenen Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen unverzichtbar“, so Greilich. „Die Durchführung der Revision ist der kürzeste Weg, um in der Ausbaufrage Rechtsfrieden zu erreichen. Sie verhindert ein Hin und Her. Die Lärmbetroffenen haben Anspruch auf bestmöglichen und verlässlichen Schutz, und die in der Luftfahrt- und Logistikbranche tätigen Unternehmen und die dort beschäftigten Menschen haben Anspruch auf Planungssicherheit und Perspektive. Deshalb darf ein Verfahren zur Planergänzung erst beginnen, wenn ein abschließendes, bestandskräftiges Urteil vorliegt.“