Im Gesetzentwurf zum Hessischen Schulgesetz werde der bereits existente Status quo bei den Gesamtschulen festgeschrieben. Ziel sei es, dem Anspruch der Schwerpunktbildung und stärkeren pädagogischen Differenzierung besser gerecht werden zu können. Es bestehe die Notwendigkeit, dass Schulen über eine bestimmte Größe und Ressourcen verfügen, um ein breit gefächertes und qualitativ hochwertiges Unterrichtsangebot anzubieten und eine der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Differenzierung zu garantieren. „Um ein Bildungsangebot von hoher Qualität, eine Vielfalt an Wahlfächern und eine gute Organisation des Schulbetriebes ermöglichen zu können, benötigen Schulen eine gewisse Größe und planbare Schülerzahlen. Durch die ‚Dreizügigkeit’ wird dies gewährleistet“, so Döweling.
Zu der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Klassenbildung in der Grundschule sagte der schulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Mario Döweling: „Wir begrüßen ausdrücklich den Willen der Landesregierung alle Fälle, in denen Klassenzusammenlegungen ab der zweiten Klasse drohen, engagiert und intensiv zu prüfen, um mit allen Beteiligten zu einer Lösung im Sinne der Kinder zu kommen. Da zum jetzigen Zeitpunkt wegen der laufenden Planungen für das nächste Schuljahr keine Aussage über die Anzahl der Fälle möglich ist, hat die FDP-Fraktion um einen Bericht im Kulturpolitischen Ausschuss nach der Sommerpause gebeten.“
Sitzung Kulturpolitischer Ausschuss

Mario Döweling „Die im Gesetzesentwurf zum Hessischen Schulgesetz verankerte Dreizügigkeit der Integrierten Gesamtschulen sichert die Leistungsfähigkeit und die Qualität des Unterrichtsangebots. Die derzeitige Diskussion über die Zügigkeit von IGSen ist eine Scheindiskussion. Derzeit gibt es in Hessen keine einzige zweizügige Integrierte Gesamtschule“, so Mario Döweling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zur Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses zum Hessischen Schulgesetz und zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz.