FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Heinrich Heidel: „Kein Schächten ohne Elektrokurzzeitbetäubung“

Schächten

Wiesbaden – „Das Schächten ohne Betäubung muss in Deutschland verboten werden, Ausnahmen sind im Hinblick auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz nicht zuzulassen. Die gesetzlichen Regelungen müssen so angepasst werden, dass Schächten nur nach der so genannten Elektrokurzzeitbetäubung erlaubt ist, alles andere ist falsch verstandene Toleranz“, teilt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Heinrich Heidel, anlässlich der Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten für einen muslimischen Metzger im hessischen Aßlar mit. 

Heidel erläuterte, dass in der Schweiz, in Norwegen, in Schweden, in Neuseeland und Namibia das unbetäubte Schächten seit langem verboten sei. Gerade diese Länder seien die größten Exporteure für Schaffleisch in den Orient. „Dieses Fleisch wird in muslimischen Ländern nachweislich akzeptiert, es gibt überhaupt keinen Grund, das hohe Tierschutzniveau in Deutschland mit unzeitgemäßen Ausnahmen zu durchlöchern“, so Heidel. Zudem sei es im Islam unter vielen Gelehrten durchaus umstritten, ob das Schächten eine zwingende religiöse Vorschrift sei. 

Die FDP unterstütze daher eine entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung.