FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: „SPD greift wichtiges Anliegen der FDP auf, produziert aber einen Schnellschuss.“

SPD-Gesetzentwurf Datenschutz


Wolfgang Greilich
„Die SPD greift das FDP-Anliegen auf, den Datenschutz im privaten mit dem im öffentlichen Bereich zusammenzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt jedoch die deutlichen Mängel unüberlegter Schnellschüsse bei komplizierten Themen“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Die SPD-Vorschläge berücksichtigten nicht ausreichend die Notwendigkeiten des Rechtsschutzes für die Bürger bei einer Ausgliederung des Datenschutzes aus dem Bereich der allgemeinen Landesverwaltung zum Hessischen Datenschutzbeauftragten. 

„Die Anlehnung des SPD-Vorschlages zur Regelung der Rechtsaufsicht durch Schaffung einer ‚Parlamentarischen Datenschutzkommission (...) in Anlehnung an die Bestimmungen über die Parlamentarische Kontrollkommission (§ 20 VerfSchG)’ geht jedenfalls von dieser Begründung her völlig daneben“, sagte Greilich. Schließlich habe der Datenschutzbeauftragte mit dem Verfassungsschutz soviel gemeinsam wie der Schiedsrichter mit einem Geheimagenten.

„Deshalb haben wir mit der CDU im Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, wie bei gleichzeitiger Lösung der Frage der Exekutivbefugnisse und der Justiziabilität ein unabhängiges Kompetenzzentrum Datenschutz eingerichtet werden kann, das sowohl für den staatlichen als auch den privaten Bereich zuständig ist. Die SPD lade ich ein, sich an dieser sorgfältigen Prüfung konstruktiv zu beteiligen“, erklärte Greilich.