„Die SPD greift das vor allem von uns als FDP verfolgte Anliegen auf, eine Zusammenfassung der Datenschutzaufsicht für beide Bereiche, öffentlich und privat, bei dem Hessischen Datenschutzbeauftragten herbeizuführen“, sagte Greilich. Er erinnerte daran, dass der Hessische Landtag auf Antrag der FDP-Fraktion am 28. August 2008 feststellte, dass die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Datenschutz beim Hessischen Datenschutzbeauftragten erforderlich sei. „Offenkundig versucht die SPD hier, inhaltlich den damaligen Beschluss und das Anliegen der Liberalen aufzugreifen. Das ist sicher gut gemeint, aber leider gilt wie so oft: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Schnellschüsse werden oft zu Rohrkrepierern, und das ist bei diesem wichtigen Anliegen mehr als bedauerlich“, erklärte Greilich.
Hier gelte in ganz besonderem Maße: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Deshalb habe die FDP auch mit der CDU als Koalitionspartner vereinbart: „Wir werden prüfen, wie bei gleichzeitiger Lösung der Frage der Exekutivbefugnisse und der Justiziabilität ein unabhängiges Kompetenzzentrum Datenschutz eingerichtet werden kann, das sowohl für den staatlichen als auch für den privaten Bereich zuständig ist.
Hier sind die komplizierten Fragestellungen in einer für solche Vereinbarungen typischen abstrakten Beschreibung angedeutet. Die SPD hätte gut daran getan, sich mit diesen Rechtsfragen vertieft zu beschäftigen oder sonst wenigstens das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.
„Und so charmant es klingen mag, die ‚Parlamentarische Datenschutzkommission’ der SPD überzeugt nicht als die bessere Alternative. Die Sozialdemokraten sollten selbst stutzig werden, wenn Sie so verschiedene Regelungsgegenstände wie die Kontrolle des Verfassungsschutzes und den Datenschutz miteinander vergleichen: Die Fälle unterscheiden sich nämlich grundlegend. Schließlich hat der Datenschutzbeauftragte mit dem Verfassungsschutz soviel gemeinsam wie der Schiedsrichter mit einem Geheimagenten“, so Greilich.
Offen seien vor allem die Fragen im Interesse der Bürger: „Ist die Privatsphäre der Bürger wirklich besser geschützt, wenn gleich mehrere Parlamentarier darauf Zugriff haben?“ Neben einigen rechtlichen Fragen gebe es noch eine Reihe von organisatorischen Fragen, die gelöst werden müssten.
„Wir werden nun versuchen, im Rahmen einer geordneten parlamentarischen Beratung in aller Ruhe und Sorgfalt zu klären, ob die nötigen Prüfungen im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs der SPD ganz oder teilweise erfolgen können, damit der mit dem vorschnellen SPD-Antrag verbundene Aufwand nicht völlig nutzlos verpufft. Das Ergebnis dieser sorgfältigen Prüfung werden wir dann umsetzen. Wegen der schon heute erkennbaren schweren handwerklichen Mängel der SPD-Initiative ist aber absehbar, dass der Entwurf der SPD letztlich kaum die Grundlage notwendiger Gesetzesänderungen sein kann“, erklärte Greilich.
