Posch erläuterte, dass die geplante Gebühr auf Bürorechner die Bürokratie bei der Gebühreneinzugszentrale aufblähe, andererseits aber nicht einmal alle technischen Neuentwicklungen berücksichtige: „Was ist mit anderen internetfähigen Endgeräten, etwa Mobiltelefonen“, fragt Posch. Die Vielfalt bei den Endgeräten nehme zu, so dass die Rundfunkgebühren derzeitiger Form nicht mehr zeitgemäß seien. „Die Rundfunkgebühr stammt aus einer Zeit, als auf dem Küchenschrank der gute alte Volksempfänger stand und ab den 60er Jahren in den Wohnzimmern holzverkleidete Schwarz-Weiß-Fernseher hinzugekommen sind.“ Für die FDP sei es daher unausweichlich, die Rundfunkgebühren zu ersetzen durch eine personengebundene Medienabgabe. „Diese muss nur zahlen, wer ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Damit kann der ganze bürokratische Apparat der GEZ wegfallen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verlieren keine Einnahmen und die kopfbezogene Abgabe wird deutlich geringer ausfallen als die derzeitige Rundfunkgebühr“, erläuterte Posch das Modell der FDP abschließend.
Rundfunkstaatsvertrag
Wiesbaden – „Eine Rundfunkgebühr für internetfähige Personalcomputer ist der absurde Höhepunkt staatsdirigistischer Politik und Bürokratie. Auf der einen Seite zwingt der Staat Betriebe, ihre Steuererklärung über das Internet abzugeben, auf der anderen Seite definiert er die dafür notwendigen Arbeitsmaschinen als Unterhaltsgeräte – das ist absurd! Wir brauchen eine Verlängerung der Aussetzung der Gebührenpflicht und wir müssen weg von den Rundfunkgebühren hin zu einer Medienabgabe“, fordert der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Posch.