Was ist passiert?
Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main hat auf dem Alumni-Tag der Hochschule im Vorfeld bereits länger diskutierte Überlegungen dargestellt, an die Stiftertradition der Hochschule anzuknüpfen und die Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität zu überführen.
Die FDP unterstützt diese Organisationsprivatisierung, greift die Uni Frankfurt damit doch die Möglichkeit des § 1 des Hessischen Hochschulgesetzes auf, in dem seit der Novelle im Jahr 2000 zur Zeit von Ruth Wagner als Wissenschaftsministerin die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die Hochschulen des Landes auch eine privatrechtliche Rechtsform haben können.
Wir unterstützen diese Absichten auch, weil es ein guter Beweis von funktionierender Autonomie ist, dass die Universität dieses Projekt von sich aus betreibt und weil wir die von der Hochschule verfolgten Ziele teilen. Dies sind:
· die Öffnung der Hochschule zur Bürgeruniversität (durch institutionelle Einbindung von Mäzenen, Stiftern und Sponsoren),
· Qualitätssteigerungen durch verbesserte Ausstattung aufgrund der Akquisition zusätzlichen privaten Geldes für Forschung und Lehre und
· die weitere Stärkung der Autonomie der Universität, vor allem im Bereich Personal, Grundstücksverwaltung und Bauherreneigenschaft.
Es geht also um eine staatsfernere Organisation des Wissenschaftsbetriebs – was wir Liberale als Vorteil sehen.
Vorteil und nicht Ausverkauf der Wissenschaftsfreiheit wie SPD und Grüne völlig absurd behaupten!
Die Privatrechtsgeltung der Grundrechte ist im Hinblick auf Wissenschaftler und Studierende völlig unbestritten. Die Organisationsstruktur der Stiftungsuniversität muss und wird – da bin ich sicher – den Anforderungen der Selbstverwaltungsgarantie und des Wissenschaftsgrundrechts Rechnung tragen. Grundgesetz, Hessische Verfassung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts treten doch nicht außer Kraft, nur weil es eine Rechtsformänderung gibt, schließlich wird die Universität auch weiterhin einen erheblichen Teil staatlicher Gelder zur Unterstützung benötigen und erhalten.
Zur Rechtsaufsicht des Landes und des Rechnungshofs tritt sogar noch die Stiftungsaufsicht hinzu. Auch Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Regelung von Leistungen und Gegenleistungen werden bleiben, ebenso wie die Beteiligung des Parlaments im Hinblick auf den Landeshaushalt.
Dass solche wissenschaftssichernden Strukturen in privatrechtlichen Organisationen erfolgreich möglich sind, zeigt sich doch schon an den Beispielen der Max-Planck-Gesellschaften, der Fraunhofer-Institute und der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Diesen privatrechtlich organisierten Institutionen wird niemand die Wissenschaftlichkeit auf höchstem Niveau absprechen.
Fazit:
Die FDP fordert Sie auf, mehr Autonomie zu wagen, neue Wege zuzulassen, vor allem nicht das Denken über neue Wege schon zu kritisieren. Es geht darum, private Ressourcen zum Wohle der Studierenden und der Wissenschaftler einzubinden.
Die Universität Frankfurt hat dabei die volle Unterstützung der FDP.
