Nach der Kennzeichnungspflicht ist jeder Gastwirt verpflichtet, gut sichtbar an der Tür seines Lokals ein Schild anzubringen auf dem zu erkennen ist, ob in dem Lokal geraucht werden darf oder nicht. So kann jeder Gast frei entscheiden, ob er das Lokal betritt oder nicht. Gleichzeitig wird die unternehmerische Freiheit des Gastwirtes gewahrt.
Weiter verwies Rentsch darauf, dass es im Hessischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eine so genannte „Innovationsklausel“ gibt, die technische Luftreiniger, die dem Stand der Technik entsprechen und deren Lüftungseinrichtung einen sicheren und dauerhaften Schutz der Umgebungsluft sicherstellen, als abgetrennte Raucherräume anzusehen seien. „Es gibt zwar bereits solche Geräte mit TÜV-Prüfung auf dem Markt, aber das Hessische Sozialministerium hat für die Nutzung solcher Geräte noch keine Genehmigung erteilt. Ich habe deshalb Frau Ministerin Lautenschläger nachdrücklich in einem Schreiben aufgefordert, endlich zu handeln und nicht einfach dem Kneipensterben in Hessen weiter zuzusehen“, so Rentsch. Er kündigte an, das Thema auch in der nächsten Legislaturperiode auf die Tagesordnung des Landtags zu bringen.
