FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: Liberalstes Polizeigesetz, das es in Hessen je gegeben hat

Polizeigesetz


Wolfgang Greilich
„Wir schaffen das liberalste Polizeigesetz, das es in Hessen je gegeben hat, und steigern gleichzeitig weiter die Sicherheit in Hessen“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Zwischen den Erfordernissen einer modernen Polizeiarbeit und der Rechtssicherheit für Polizeibeamte einerseits und dem Schutz der Grundrechte der Bürger andererseits sei sorgsam abgewogen worden. „Der schwierigste und heikelste Fragenkomplex war: Wie können wir in Zeiten schier unendlich wachsender technischer Möglichkeiten sicherstellen, dass die Polizei auch vor raffinierten Überwindungsmechanismen nicht kapitulieren muss? Diese technischen Tricks benutzen inzwischen Kapitalverbrecher aller Art, sei es aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder des internationalen Terrorismus. Und wie können wir unvermeidliche Eingriffe gleichzeitig so gestalten, dass die Bürgerrechte gewahrt bleiben und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft in Freiheit nicht eingeschränkt wird“, sagte Greilich.

„Diese Aufgabe haben wir z.B. gelöst, indem wir die Möglichkeit zur so genannten ‚Quellen-TKÜ’ einführen, aber die Grenze zu der von uns abgelehnten Online-Durchsuchung in rechtlich einwandfreier Weise definieren. Ich betone, dass wir hier keine neue Überwachungsmöglichkeit für die Polizei schaffen. Wir passen lediglich die bisherigen Befugnisse an aktuelle technische Entwicklungen an, um Gefahrenabwehr auch im Zeitalter des Internets zu gewährleisten. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Eingriffe nur dann zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telekommunikation erfasst wird. Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Festplatte des Systems, also auf das ‚elektronische Gedächtnis’, unzulässig bleibt. Eine ‚Online-Durchsuchung’ wird es also in Hessen auch in Zukunft nicht geben“, erklärte Greilich.

Er betonte ein zweites Thema, das insbesondere von der Opposition eine völlig aberwitzige Überhöhung erfahre. Da werde versucht, ein Bild zu stellen, als ob mit dem ausgewogenen CDU-FDP-Vorschlag zur Nutzung von Kennzeichenlesesystemen unter klar definierten Eingriffsvoraussetzungen der Rechtsstaat abgeschafft würde. Die neue Vorschrift ersetze die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene bisherige Bestimmung. Diese hatte eine anlassunabhängige und äußerst breit angelegte Erfassung der Kennzeichen vorbeifahrender unbescholtener Bürger erlaubt. Und genau davor hatte die FDP von Anfang an gewarnt. „Unsere Befürchtungen sind vom Bundesverfassungsgericht 1:1 bestätigt worden“, schaute Greilich zurück.

PKW-Kennzeichen hätten einen zentralen Zweck: Sie dienten der Identifizierung und der Zuordnung des Fahrzeuges zu Personen. „Worauf es ankommt, ist wie immer die Frage, wo die Grenzen sind und sein müssen. Und das haben wir klar geregelt: Ein flächendeckender Einsatz der Kennzeichenlesesysteme ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen keine Bewegungsbilder erstellt werden. Und die Voraussetzungen für den Einsatz haben wir auch klar und eindeutig geregelt.
Alle erfassten Kennzeichen und Daten, nach denen nicht zu Recht und mit gutem Grund gefahndet wird, werden nicht gespeichert. Sie werden, und das schreiben wir ausdrücklich und wörtlich so in das Gesetz, sofort automatisch gelöscht. Die Situation ist also gerade so, als ob wir eine Gruppe Polizisten an den Straßenrand stellen mit dem Auftrag, nach bestimmten Kennzeichen Ausschau zu halten. Auch diese Polizisten sehen die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos. Hinzu kommt, dass der Einsatz der Geräte überhaupt nur zur Abwehr von ganz konkreten Gefahren, also z.B. zum Auffinden von Entführungsopfern, zulässig ist. Außerdem geht es darum, zu der Zeit an dem Ort zu sein, wo mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Straftaten zu erwarten sind, z.B. islamistische Anschläge auf Synagogen.

Abschließend unterstrich Greilich:

„Wir schaffen etwas, was es im hessischen Polizeirecht bis jetzt überhaupt nicht gab, nämlich den Schutz des Vertrauens für wichtige Berufsgeheimnisträger, die bislang nur im Bereich der Strafverfolgung geschützt waren. Jetzt schützen wir erstmals im hessischen Polizeirecht das Vertrauensverhältnis nicht nur zu Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten, sondern auch zu allen Rechtsanwälten und Journalisten.“