FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Stefan Müller: „Vorwürfe der Opposition sind Sturm im Wasserglas.“

Plenardebatte zum Flughafenausbau


Stefan Müller
In der heutigen Plenardebatte zum Ausbau des Frankfurter Flughafens habe  Staatsminister Jörg-Uwe Hahn  als stellvertretender Ministerpräsident, aber auch als Landtagsabgeordneter zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009 Stellung genommen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan Müller.

Die vom Verwaltungsgerichtshof für rechtlich problematisch gehaltene Regelung des Nachtflugverbots, über die abschließend erst in einem Hauptsacheverfahren geurteilt werden wird, entspräche nach Auffassung der hessischen Landesregierung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, so Müller.

„Auf diesen wichtigen Umstand hat Staatsminister Jörg-Uwe Hahn als stellvertretender Ministerpräsident in Wahrnehmung der Interessen der Landesregierung in der heutigen Landtagsdebatte hingewiesen und den weiteren möglichen Gang des Gerichtsverfahrens einschließlich einer etwaigen Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts durch das Land skizziert“, betonte Stefan Müller. „Seine Äußerungen stellen erkennbar keine Kritik an den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs oder gar eine Missachtung der Dritten Gewalt dar. Sie geben lediglich das mögliche weitere Verfahren wieder, an dem das Land Hessen als Prozesspartei beteiligt ist“, so Müller weiter. Die Unterstellungen der Opposition, Staatsminister Hahn habe die Richter beeinflussen wollen, bezeichnete Müller als abwegig.

„Wir sind gespannt, welche Äußerungen die Abgeordneten Al Wazir, Dr. Jürgens und Schmidt Herrn Staatsminister Hahn konkret vorwerfen. Diese Vorwürfe entbehren jedenfalls jeglicher Grundlage“, so Müller abschließend.