Hahn betonte: "Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags sowie die konzeptionell von der FDP-Fraktion entworfene Härtefallkommission haben gezeigt, dass nach einer intensiven Prüfung des jeweiligen Einzelfalls aus humanitären Aspekten ein Bleiberecht zuerkannt wird. Daher bedürfe es keines generellen Abschiebestopps für afghanische Staatsangehörige, wie ihn die Fraktionen die Linke, SPD und Grüne forderten."
"Es gilt nunmehr, die Kriterien der obersten hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit - und damit die im Urteil vom 07. Februar 2008 niedergelegten Kriterien - in der Praxis in jedem Einzelfall genau zu prüfen, um zu einer den Interessenlagen gerecht werdenden Entscheidung zu kommen, betonte der innenpolitische Sprecher, Wolfgang Greilich. Er teilte ferner mit, dass die FDP-Fraktion hierzu - gemeinsam mit der CDU-Fraktion - einen Dringlichen Berichtsantrag für den Innenausschuss eingebracht haben, der in einer Sondersitzung beantwortet werden soll", sagte Wolfgang Greilich.
Abschließend wies Jörg-Uwe Hahn darauf hin, dass es der Respekt vor der unabhängigen Justiz gebiete, sich mit deren Entscheidungen intensiv auseinanderzusetzen, bevor man die Forderung erhebe, diese zu ignorieren.
