Posch erklärte deshalb die Initiative der hessischen FDP, die Ursachen dafür zu klären. In einer Kleinen Anfrage stellte Posch der Landesregierung folgende Fragen:
1. Hat die Landesregierung hessische Autobahnstrecken bei dem Bundesverkehrsministerium angemeldet, um diese von privaten Investoren ausbauen und betreiben zu lassen?
2. Ist die Landesregierung vom Bundesverkehrsministerium aufgefordert worden, entsprechende Strecken zu benennen?
3. Falls die Landesregierung keine Strecken genannt hat, welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend?
4. Welche Strecken kämen nach Ansicht der hessischen Landesregierung für so genannte PPP-Modelle in Betracht?
5. Insgesamt hat der Bundesverkehrsminister acht neue Autobahnstrecken in die PPP-Projektliste aufgenommen. Warum ist Hessen nur mit der A 45 (Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Gambach), bei der es sich im Wesentlichen um eine Sanierung handelt, enthalten?
6. Wird die Landesregierung in Zukunft sicherstellen, dass auch hessische Projekte berücksichtigt werden?