Die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser hatten in der Anhörung darauf aufmerksam gemacht, dass bei zunehmenden Bereitstellungen bei Bränden und anderen Großeinsatzen wie z.B. bei der Fußball-Weltmeisterschaft nach wie vor eine Kostenpflicht zugeordnet sei. Dieses sei aus Sicht der Hilfsorganisationen nicht leistbar.
Die Übernahme der Personal- und Sachkosten bei diesen Einsätzen sei für die Hilfsorganisationen nicht akzeptabel, da es nicht möglich sei, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen den Katastrophenschutz und dessen vorbereitenden Maßnahmen zu finanzieren.
Weiter sagte Dr. Blechschmidt: „Wir reden hierbei über das ‚Ehrenamt erster Klasse’. Wer in Deutschland groß geworden ist, der weiß, was tagtäglich die Feuerwehren
leisten. Dabei sollen viele andere Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser mit ihren Leistungen nicht vergessen werden. Davor müssen wir den Hut ziehen. Insgesamt soll das geänderte Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz dem Ehrenamt wirklich helfen. Es ist für Hessen wichtig, dass es hier weitergeht. Das, was sich hier bewährt hat, muss weiter ausgestaltet werden.“
Öffentliche Anhörung Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Dr. Frank Blechschmidt „Insgesamt ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in der heutigen öffentlichen Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen. Die vorgetragenen Einwände der Hilfsorganisationen zum Thema Bereitstellungen sind aus unserer Sicht sehr ernst zu nehmen. Wir sollten prüfen, sie in die Änderung des Gesetzentwurfs einfließen zu lassen“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.