Erforderlich geworden sei die Novellierung durch das Inkrafttreten der EU-Verordnung 1370/07 am 03. Dezember 2009. Die darin enthaltenen Regelungen machten rechtliche Anpassungen auch im hessischen ÖPNV-Gesetz erforderlich. Eine weitergehende Regelung sei nicht möglich, da die Große Koalition im Bund eine ebenfalls erforderliche Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes nicht zustande gebracht habe.
„Mit dieser ‚Kleinen Novelle’ wird eine landesrechtliche - maximal rechtssichere - Grundlage geschaffen, auf der die Verkehrsunternehmen ihr Angebot planen und Investitionen in eine nachhaltige Mobilitätssicherung tätigen können“, so Müller. Es würden auch die bisherigen Ausgleichspauschalen u.a. für die Ausbildungsverkehre den Aufgabenträgerorganisationen vollständig, d.h. ungekürzt, zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung gestellt.
„Der Antrag der Grünen kommt zu einer Unzeit. Danach soll eine Evaluation durchgeführt werden, während sie zugleich aus ideologischen Gründen bereits die Ziele für eine große Novelle des ÖPNV-Gesetzes schon heute festlegen wollen. Dann können wir uns eine Evaluation aber auch sparen“, erklärte Müller.
ÖPNV-Gesetz

Stefan Müller „Für die Liberalen kommt dem ÖPNV in Hessen eine besondere Bedeutung zu. Daher schaffen wir mit der kleinen Novelle des ÖPNV-Gesetzes Rechtssicherheit für die Aufgabenträger des ÖPNV und die Verkehrsunternehmen. Gleichzeitig erfolgt die finanzielle Absicherung des ÖPNV-Angebots durch den Abschluss neuer Finanzierungsvereinbarungen mit den Verkehrsverbünden in Höhe von 3,2 Mrd. Euro bis 2014“, so Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.