Weiter sagte Dr. Büger: „Es ergibt jedoch keinen Sinn, dauerhaft beim ersten Schritt zu verharren, wenn die Erfahrungen der Modellhochschulen so positiv sind. Deshalb und nicht etwa, weil sich die bestehende Rechtslage bei den Hochschulen nicht bewährt hätte, gehen wir nun mit allen Hochschulen den zweiten Schritt.“ Im Hinblick auf die aus einzelnen Hochschulen vorgebrachte Kritik entgegnete Büger: „Wir nehmen diese Kritik sehr ernst. Ich habe zwischenzeitlich Gespräche mit vielen Präsidenten geführt und dabei erfahren, dass die moderate Erweiterung der Kompetenzen des Hochschulrates Ängste auslöse, denen es zu begegnen gelte. Aus diesem Grund haben wir den ursprünglichen Entwurf dahingehend geändert, dass auch die vom Ministerium benannten Hochschulratsmitglieder nur im Benehmen mit der Hochschule bestimmt werden, die Findungskommission bei der Präsidentenzahl paritätisch von Rat und Senat besetzt wird und der Hochschulrat regelmäßig öffentlich über seine Arbeit informiert.“ Büger verwies auch auf die positiven Erfahrungen mit Hochschulräten mit Entscheidungskompetenz außerhalb Hessens, wie sie in der Anhörung u.a. von Prof. Walther Brenner vorgetragen wurden.
Zu den gemeinsamen von CDU und FDP auf den Weg gebrachten Änderungen sagte Büger: „Auf die in der Anhörung geäußerte Bitte der Fachhochschulen haben wir die Möglichkeit zur kooperativen Promotion gestärkt und verbessern damit die Aussichten von Fachhochschulen, exzellente Absolventen im Anschluss an Diplom oder Master zu halten. Beim Studienzugang haben wir den zuvor relativ eng gefassten Begriff des Meisters auf gleichwertige Abschlüsse erweitert. Auch wurde ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für Studierende eingeführt, die sich in hochschulpolitischen Gremien engagieren oder Kinder betreuen bzw. Angehörige pflegen. Auch den studentischen Vertretern kommen wir entgegen. Das Hochschulgesetz sieht nun ausdrücklich - neben dem Studierendenparlament und einem ausführenden Organ als Überprüfungsinstanz - noch einen Rechnungsprüfungsausschuss vor. Ansonsten bleibt es bei der eingeräumten freien Ausgestaltung der studentischen Selbstbestimmung inklusive der Möglichkeit, von der Mittelkürzung bei Wahlbeteiligungen unter 25% durch einen eigenen Beschluss abzuweichen.“
Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes

Dr. Matthias Büger „Die Hochschulpolitik in Hessen ist aktuell noch eine Politik der zwei Geschwindigkeiten. Dabei besitzen die Modellhochschulen TU-Darmstadt sowie Stiftungsuniversität Frankfurt deutlich weitergehende Autonomie als die übrigen Hochschulen. Aufgaben, bei denen für die anderen Hochschulen das Ministerium zuständig war, wurden bei den Modellhochschulen auf Präsidium und Hochschulrat übertragen. Wir dürfen feststellen, dass die Erfahrungen aller Hochschulen mit den jeweiligen Autonomieregelungen, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Hochschulräten, positiv war“, erklärte Dr. Matthias Büger, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.