„In den letzten Jahren werden Eigentümer und Mieter in erheblichem Maße durch die explodierenden Energiekosten belastet. Nun schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für diejenigen Eigentümer, die moderne Technik zur Wärmedämmung nutzen wollen. Damit soll anstatt der Kälte der Nachbarrechtsstreitigkeiten wieder Wärme in die Wohnzimmer einziehen“, erklärte Müller.
Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf sollten zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden. Unter engen Voraussetzungen bestehe eine Duldungspflicht des Nachbarn, welche allerdings mit einem Nachteilsausgleichsanspruch einhergehen. Auch die Grenzabstände für Anpflanzungen würden erweitert.
„Mit dem Gesetzentwurf greifen wir viele Anregungen von Bürgern auf. Wir zeigen damit nicht nur, dass nachhaltige Energiepolitik ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit ist, sondern wir machen deutlich, dass wir Gesetze vor allem für die Menschen machen“, so Müller abschließend.
Neues Nachbarrecht ermöglicht effiziente Energienutzung

Stefan Müller „Klimaschutz wird großgeschrieben! Durch das neue Nachbarrecht wer-den Hauseigentümer zukünftig moderne Energieformen effizienter nutzen können“, freute sich Stefan Müller, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.