Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Videotheken in Hessen nun an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr öffnen dürften. Ausnahmeregelungen für Autowaschanlagen würden technischen Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig würden die Öffnungszeiten am Gründonnerstag begrenzt und so genannte „hohe“ Feiertage wie der Karfreitag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag besonders geschützt.
Dieser besondere Schutz stehe im Einklang mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Was die Öffnung von Videotheken betreffe, stehe hier gerade nicht das – vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Berliner verkaufsoffenen Adventssonntagen gerügte – „Shopping-Interesse“ im Vordergrund. Vielmehr würden Videotheken ein kulturelles Angebot für die Bürger leisten, das nicht zuletzt durch den Bundesgesetzgeber im Filmförderungsgesetz verankert ist.
„Damit gehen wir einen weiteren Schritt zur Befreiung von restriktiven Regelungen, schützen sowie stärken Traditionen und kommen den Bedürfnissen der Bürger nach einer flexiblen Freizeitgestaltung entgegen. Denn wir machen Gesetze vor allem für die Menschen“, so Blechschmidt.
Neues Feiertagsgesetz für Hessen

Dr. Frank Blechschmidt „Mit dem neuen hessischen Feiertagsgesetz bringen wir ein weiteres kleines Konjunkturpaket für Hessen auf den Weg und fördern damit vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem verbessern wir die Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, besonders für Familien“, sagte Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.