FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jochen Paulus: Neue Strafvollzugsgesetze für Hessen verbessern die Resozialisierung und stärken den Opferschutz

Neue hessische Vollzugsgesetze


Jochen Paulus
„Die neuen Strafvollzugsgesetze werden die Resozialisierungsmaßnahmen in Hessen verbessern und erstmals auch den Opferschutz gesetzlich verankern“, erklärte Jochen Paulus, Sprecher für den Justizvollzug der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Mit dem Entwurf für ein hessisches Erwachsenen-Strafvollzugsgesetz und ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz setze die Landesregierung wesentliche vollzugspolitische Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Im Erwachsenen-Strafvollzug würde der geschlossene Vollzug sowie die Einzelunterbringung zum Regelvollzug. Eine Mehrfachbelegung mit mehr als drei Gefangenen sei unzulässig. Arbeit würde als zentrales Mittel der Eingliederung ausgestaltet. „So werden wir dem Schutz der Sicherheit der Allgemeinheit sowie der Förderung der Resozialisierung der Straftäter gleichermaßen gerecht“, so Paulus.

Durch die gesetzliche Verankerung des Opferschutzes würden die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung, des Täter-Opfer-Ausgleichs oder etwa der Berücksichtigung bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen eröffnet. Außerdem würden Auskunftsansprüche für die Opfer normiert. „Damit bekommen auch in Hessen Opfer endlich einen höheren Stellenwert. Darauf sind wir besonders stolz“, sagte Paulus.