FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Stefan Müller: Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs macht den Weg für den Ausbau des Flughafens Frankfurt frei

Nachtflugverbot – Urteil des VGH


Stefan Müller
„Die nun vorliegende Begründung zum Urteil des 11. Senats des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel vom 21. August 2009 bestätigt den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Das ist gut für den Wirtschaftsstandort Hessen und den Jobmotor Frankfurter Flughafen“, sagte Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Auf über 400 Seiten habe sich der VGH mit den komplizierten und umfangreichen Verfahren des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens auseinandergesetzt. In wesentlichen Teilen bescheinige der VGH in seinem Urteil der Planfeststellungsbehörde rechtsfehlerfreie Feststellungen.

„Ferner hat das Gericht das vorgelegte Lärmschutzkonzept in seiner Gesamtheit ausdrücklich als abgwägungsfehlerfrei bezeichnet“, betonte Müller. Dennoch müsse zur Kenntnis genommen werden, dass der hessische VGH hinsichtlich der Feststellungen im Planfeststellungsbeschluss in der Mediationsnacht und der gesetzlichen Nacht zu einer anderen Auffassung gekommen sei.

„Nun gilt es die Begründung ausführlich und in allen Aspekten rechtlich zu würdigen“, erklärte Müller.