Zumindest vier Gründe sind offensichtlich: Die Abnahme wirtschaftlicher Freiheit, der Abbau bürgerlicher Freiheitsrechte und eine zunehmende Verbotskultur seitens des Staates korrespondieren vielerorts mit ineffizienten staatlichen Rahmenbedingungen für Chancengerechtigkeit, insbesondere in der Bildungspolitik. Dort, wo die FDP in den Ländern Regierungsverantwortung trägt, sorgt sie für mehr Freiheit, für mehr Markt- und weniger Staatswirtschaft und für eine Bildungspolitik, die durch bestmögliche Chancen für alle Kinder für wirkliche soziale Gerechtigkeit steht. Das nächste Jahr wird entscheiden, ob Deutschland insgesamt ein Wechsel zu mehr wirtschaftlicher und bürgerlicher Freiheit und mehr Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gelingt oder der Marsch in den Verbotsstaat fortgesetzt wird.
Die Verwerfungen durch die internationale Banken- und Finanzkrise erschüttern das Vertrauen der Bürger in die soziale Marktwirtschaft weiter. Die Übernahme der milliardenschweren Verluste der Banken aus Spekulationsgeschäften ist eine Verschwendung von Steuermitteln, verhindert die sozialpolitisch gebotene Rückführung der Steuer- und Abgabenlast, gefährdet eine generationengerechte Haushaltskonsolidierung, engt den Spielraum für Zukunftsinvestitionen ein und beschädigt letztlich das Vertrauen der Bürger in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik. Im Interesse eines stabilen und nachhaltig wettbewerbsfähigen Finanzmarkts und der Wahrung der Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft muss sich der Staat wieder stärker auf seine Aufgaben als Regulierer konzentrieren und für mehr Transparenz auf den Märkten sorgen.
Mittelschichten entlasten, nicht belasten!
Viele Anzeichen deuten an: Der seit 3 Jahren andauernde Aufschwung nähert sich seinem Ende. Dies ist für die Mittelschichten in Deutschland eine schlechte Nachricht, weil bis heute der Aufschwung den Mittelschichten in Deutschland keine Entlastung gebracht hat. Im Gegenteil: Die Große Koalition hat die Bürger und Unternehmen seit 2005 allein im Jahr 2008 insgesamt mit 46,4 Mrd. € zusätzlich belastet.
Diese Bruttobelastung wird im Jahr 2009 weiter auf über 50 Mrd. € ansteigen. Die Kaufkraft der Bürger ist in den letzten drei Jahren (2005 bis 2007) gesunken. Trotz guter Lohnabschlüsse 2008 wird aufgrund der hohen Inflation (Juli 2008: 3,3 Prozent) und der kalten Progression real nur bei einigen Wenigen mehr im Portemonnaie verbleiben. Aufgrund der 19 Steuererhöhungen von CDU, CSU und SPD hat eine Familie mit zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 40. 000 € und einer Arbeitsplatzentfernung von 17 km allein ab 2007 bis zu 1. 600 € im Jahr weniger zur Verfügung als in den Vorjahren.
2. Gleichzeitig explodieren die Nahrungsmittel- und vor allem die Energiepreise. So ist in den letzten acht Jahren der Preis für Superbenzin um 42,5% und für Diesel sogar um 75,9% gestiegen. Trotz aktuell wieder sinkender Rohölpreise bleiben die Benzinpreise auf Rekordniveau. In dieser Situation will die Große Koalition dennoch den Gesundheitsfonds zum 1. 1. 2009 einführen und das Erbschaftssteuerrecht ändern. Beide Vorhaben werden zu neuen Belastungen für Bürger und Unternehmen führen und die Mittelschichten wie den Mittelstand in Deutschland weiter unter Druck setzen. Auch setzt sich die Bundesregierung nicht tatkräftig dafür ein, dass die Preissenkungen an den Rohölmärkten an die Verbraucher weitergegeben werden und so die Benzinpreise ebenso rasch sinken wie sie steigen.
Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 aussetzen!
Die FVK fordert, den Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 nicht einzuführen. Der Gesundheitsfonds ist auf jeden Fall mit Beitragssatzerhöhungen verbunden, die die Bürger belasten. Dies kann bei einem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst von 3000 € eine Mehrbelastung von über 300 € jährlich bedeuten (bei einer Erhöhung des Beitragssatzes von 13,8 auf 15,5 Prozent). Gleichzeitig steigen auch die Belastungen für den Faktor Arbeit, was zum Verlust von Arbeitsplätzen beitragen wird. Die Krankenkassen selbst können nur noch über einen gedeckelten Zusatzbeitrag in sehr begrenztem Maße eine Unterdeckung ausgleichen. Die Krankenkassen haben schon angekündigt, den Zusatzbeitrag um jeden Preis vermeiden zu wollen, um Versicherte nicht zu verlieren. Das führt zu einem Erlahmen des Vertragswettbewerbs und zu Leistungseinschränkungen. Das Gesundheitssystem wird zum Staatssystem: Die Krankenkassen verlieren ihre Beitragsautonomie und sind davon abhängig, welchen Einheitsbeitragssatz die Regierung beschließt. Damit entscheidet die Bundesregierung darüber, wie viel Geld Gesundheit kosten darf. Es entsteht ein Gesundheitssystem nach Zuteilung und Kassenlage, mit einer kaum noch überschaubaren Bürokratie. Die private Krankenversicherung mit ihrer Politik der Vorsorge für steigende Gesundheitskosten im Alter wird weiter zurückgedrängt, statt das System der kapitalgedeckten Altersrückstellungen zu fördern und so zur Bewältigung des demografischen Wandels beizutragen.
Erbschaftsteuerreform zurückziehen!
Die FVK fordert die Fraktionen von CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf, die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Erbschaftsteuer abzulehnen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Vorlage zurückzuziehen. Wenn die Regierung ihre Pläne umsetzt, werden Eltern ihren Kindern in vielen Fällen nicht einmal mehr ein Einfamilienhaus steuerfrei vererben oder schenken können. Das Sparvermögen der Bürger ist bereits mehrfach besteuert. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer ist ungerecht und vertreibt erfolgreiche Sparer ins Ausland. Auch die Landwirte werden durch die Regelungen zum Verwaltungsvermögen massiv belastet werden, was die kleinbäuerlichen Strukturen in Süddeutschland bedrohen wird. Der Gesetzentwurf enthält auch nicht die in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD angekündigten Steuererleichterungen für Unternehmen, sondern führt zu z. T. massiven Steuererhöhungen insbesondere für die Erben bzw. Übernehmer von mittelständischen Personengesellschaften.
CDU, CSU und SPD begehen Wortbruch gegenüber dem Mittelstand.
3 Noch in der Koalitionsvereinbarung hatten sie zugesagt, die Vererbung von Unternehmen ganz von der Steuer freizustellen, wenn sie zehn Jahre lang weitergeführt werden. Jetzt sollen in jedem Fall 15 % des Betriebsvermögens versteuert werden. Da sich infolge der notwendigen Änderungen des Bewertungsrechts die Bemessungsgrundlage auf mindestens das Drei- bis Vierfache erhöhen dürfte, werden Unternehmenserben entgegen der Ankündigung der Koalition aus CDU/CSU und SPD in nennenswerter Größenordung Steuern bezahlen, da die Steuersätze unverändert bleiben. Die FVK spricht sich für die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer auf die Länder aus, weil sie bereits heute die Erträge dieser Steuerart erhalten.
Autofahrer entlasten: Rohölpreissenkungen an die Verbraucher weitergeben Seit Juli 2008 sind die Preise für Rohöl um 30% eingebrochen. Gleichzeitig ist der Benzinpreis im gleichen Zeitraum nur um 5% zurückgegangen. Auch unter Berücksichtigung der Wechselkursentwicklung des Euro bleibt festzuhalten: Der sinkende Ölpreis wird nicht mittels gleich stark sinkender Benzinpreise an den Verbraucher weitergegeben.
Die FVK fordert die Mineralölwirtschaft auf, die Preissenkungen an den Rohölmärkten unmittelbar und zeitnah an die Verbraucher weiterzugeben. Das Bundeskartellamt ist aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit hier wettbewerbsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Freiheits- und Bürgerrechte sichern – Marsch in den Verbotsstaat stoppen!
Parallel zu Aushöhlung der wirtschaftlichen Freiheit der Bürger werden auch die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger immer weiter beschnitten. Die Große Koalition auf Bundesebene hat seit 2005 kontinuierlich Freiheitsrechte abgebaut: So im Bereich des Datenschutzes mit der Schaffung der Anti- Terror-Datei, der weitgehenden Übermittlung von Fluggastdaten an die USA, dem Gesetz über eine umfassende Vorratsdatenspeicherung. Weitere Einschränkungen sind mit dem Gesetzentwurf zum BKAGesetz geplant. Auch die Forderung nach einem umfassenden staatlichen Rauchverbot in Gaststätten ist ein bedenkliches Signal für eine tolerante und liberale Bürgergesellschaft. Die FVK spricht sich gegen weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte aus und für einen rationalen Kompromiss zwischen den Interessen rauchender und nichtrauchender Besuchern von Gaststätten.
Freiheitliches Versammlungsrecht Die FVK spricht sich für eine an den Freiheits- und Bürgerrechten orientierte Ausgestaltung des Versammlungsrechts aus. Ein Versammlungsrecht, wie es die Bayerische Staatsregierung mit dem Gesetzentwurf zum Bayerischen Versammlungsgesetz vorgelegt hat, lehnt die FVK ab.
Bürgerfreundliches Nichtraucherschutzgesetz Die FVK hält ein totales Rauchverbot in Gaststätten für einen unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Gastronomen und Gästen. Ein totales Rauchverbot in allen Gaststätten hätte die Existenzvernichtung vieler kleiner Kneipen, die auch Teil einer gewachsenen Alltagskultur sind, zur Folge. Die Angst der Eckkneipenbesitzer um ihre Existenz ist begründet. Die FVK spricht sich für Ausnahmeregelungen für kleinere Gaststätten
(Einraumkneipen) aus, so wie es das Bundesverfassungsgericht nahe legt.
4 Eine Kennzeichnungspflicht, die auf das Erlauben oder Nichterlauben des Rauchens in Einraumkneipen hinweist, eröffnet dem Bürger die Freiheit, sich zu entscheiden. In Gaststätten mit mehreren Räumen soll es bei der Möglichkeit, abgetrennte Raucherräume einzurichten, bleiben. Für Volksfestzelte sollte es eine rechtlich sichere Ausnahmeregelung geben.
Investitionen in die Bildung – Frühkindliche Bildung ausbauen!
Frühkindliche Bildung ist für die Entwicklungschancen von Kindern von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass sich ein frühes Lernen in den ersten Lebensjahren nachhaltig auf den Schulverlauf auswirkt und die soziale Mobilität positiv beeinflusst. Nach einer Studie der Bertelsmann- Stiftung steigt im Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, von 36 Prozent auf rund 50 Prozent, wenn Kinder Bildungsangebote früh nutzen konnten („Ökonomischer Nutzen von frühkindlicher Bildung in Deutschland“, Bertelsmann-Stiftung, März 2008). Krippen und Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung, Förderung und Unterstützung von Kindern leisten können. Von diesem Angebot sollten grundsätzlich alle Kinder profitieren können, unabhängig vom sozialen, ethnischen oder wirtschaftlichen Herkunftsmilieu.
Frühkindliche Bildungsstätten ausbauen Die FVK fordert, das Angebot an Krippen- und Kindertagesstättenplätzen deutlich schneller auszubauen und die Qualität des Bildungsangebots systematisch zu verbessern. Dabei ist der Sprachentwicklung besonderes Augenmerk zu widmen: Verbindliche Sprachstandsdiagnosen im 4. Lebensjahr und – falls erforderlich – zusätzliche Sprachförderung sollen gewährleisten, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache beherrscht. Der Ausbau der Kapazitäten muss nachfrageorientiert (z. B. über die Vergabe von Gutscheinen) und ohne eine Schlechterstellung nicht-staatlicher Träger vorangetrieben werden.
Bildungsangebot für Kinder verbessern Die Tageseltern bzw. das pädagogische Personal an Kindertagesstätten sind so aus- und weiterzubilden, dass sie den gewachsenen Ansprüchen an die vorschulische Bildung und Betreuung gerecht werden können. In diesem Zusammenhang sollte künftig vermehrt auf die an vielen Hochschulen neu eingerichteten Bachelor-Studiengänge (z. B. „Bachelor of Education“)
zurückgegriffen werden. Angesichts des Bildungsauftrages von Kindertagesstätten sollte die Zuständigkeit für Fragen der vorschulischen Bildung und Betreuung an den jeweiligen Kultusministerien der Länder angesiedelt werden.
