Die hessische Landesregierung habe die Neuregelung dieses Bereiches in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr in Angriff genommen. Zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Hessen bedürfe es aber alsbald neuer rechtlicher Grundlagen, um dieses Ziel zu erreichen. „Wir müssen diese Gelegenheit als Chance begreifen, in Hessen das veraltete und nicht mehr zeitgemäße Dienstrecht zu modernisieren und zu verschlanken“, so Greilich.
Deswegen habe die liberale Landtagsfraktion einen Antrag erarbeitet, der die Landesregierung auffordere, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bestimmte Eckpunkte umsetze:
1. Laufbahnrecht:
Zum einen solle das Laufbahnrecht durch strukturelle Veränderungen flexibler und schlanker werden, sich mehr am Leistungsprinzip orientieren und zu den neuen Bildungsabschlüssen wie Bachelor und Master kompatibel werden. So solle auch die bundesweite Mobilität von Beamten sichergestellt werden. Zum anderen solle auch Quereinsteigern der Eintritt in den öffentlichen Dienst erleichtert werden.
„Mit der Mobilität und der Vereinfachung beim Quereinstieg verhindern wir Gleichförmigkeit nach dem Prinzip ‚das haben wir immer schon so gemacht’ und ‚wo kommen wir denn dahin’“, so Greilich.
In ihrem Antrag gebe die FDP die Richtung vor:
· Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen auf etwa 10 Fachrichtungen, etwa die Bereiche Justiz, Steuerverwaltung, Feuerwehr, Polizei, Bildung, Gesundheits- und soziale Dienste, Agrar- und umweltbezogene Dienste, Technische Dienste, Wissenschaftliche Dienste und Allgemeine Dienste;
· Reduzierung der Anzahl der Laufbahngruppen von derzeit vier (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) auf zwei;
· Neudefinition der Zulassungsvoraussetzungen für den bisherigen gehobenen und höheren Dienst dergestalt, dass der Bachelor-Abschluss den Zugang zur Laufbahngruppe und der Master-Abschluss den Zugang zu höher angesiedelten Einstiegsämtern eröffnet.
2. Besoldungsrecht
Eine leistungsbezogenere Bezahlung solle der Kern des neuen Besoldungsrechts sein und möglichst unbürokratisch ermöglicht werden. „Diese Bezahlung ist transparent und an der konkreten Aufgabe des jeweiligen Beamten auszurichten. Wir stellen uns ein Besoldungssystem vor, dass – wie bisher – auf einer Grundgehaltstabelle basiert. Das Grundgehalt soll dann aufgrund von so genannten Erfahrungsstufen und nicht nach dem bisherigen „Senioriätsprinzip“, nämlich nach Dienstalter, aufgestockt werden“, erläuterte Greilich. Beförderungen während der Probezeit sollten im Falle von Spitzenleistungen nach dem liberalen Konzept ermöglicht werden.
3. Versorgungsrecht
Der Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Staat müsse für den Beamten attraktiv und praktikabel werden. Gegenwärtig sei es für Beamte nicht unproblematisch beispielsweise für einige Jahre oder auch endgültig in die Wirtschaft zu wechseln. Hierzu bedürfe es einer Änderung des Versorgungsrechts, welche die Möglichkeit schaffen solle, unter Beibehaltung der Versorgungsanwartschaften Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes wahrnehmen zu können. Des Weiteren solle den Beamten stärker die Entscheidungsfreiheit überlassen werden, wann sie in den Ruhestand gehen wollen. Das Zeitfenster solle mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und mit der Vollendung des 70. Lebensjahres enden. Einzig bei Hochschullehrern solle die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zum vollendeten 75. Lebensjahr weiterhin tätig zu sein. Ferner solle ein Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft eingeführt werden.
Der Innenexperte Greilich verwies jedoch darauf, dass man über Einzelheiten dieser Vorgaben mit den anderen Fraktionen und der Landesregierung reden könne: „Es ist wichtig, eine solch einschneidende Reform wohlüberlegt und nach Möglichkeit mit einer breiten Mehrheit umzusetzen. Wir sind hierzu gerne jederzeit gesprächsbereit“, sagte Greilich.
„Wenn wir die Herausforderungen aus knappen Finanzmitteln und steigenden Anforderungen an die ohnehin schon stark belasteten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bewältigen wollen, so brauchen wir zuallererst ein modernes und flexibles Dienstrecht, das auch eine leistungsgerechtere Bezahlung ermöglicht“, so Greilich zusammenfassend.
