FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Maßnahmenpapier der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zur Kreditklemme

Die aktuelle Diskussion um die Kreditvergabepraxis an Unternehmen von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken hat die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zum Anlass genommen, eine Anhörung mit den Betroffenen durchzuführen. Teilgenommen haben Vertreter der privaten Kreditinstitute, der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken sowie der Industrie- und Handelskammern, der Unternehmerverbände und des hessischen Handwerks.

Obwohl die Vertreter der Banken einvernehmlich nicht von einer aktuellen Kreditklemme gesprochen haben, besteht eine diesbezügliche Gefährdungslage. Im Markt sei, so die Aussage, derzeit genügend Liquidität vorhanden, um die vorliegenden Kreditanfragen zu bedienen. Dennoch könnten die sich verschlechternden Rahmenbedingungen mittelfristig zu einer restriktiveren Kreditvergabe als in der Vergangenheit führen und insoweit eine Kreditklemme verursachen. Hinzu kommt, dass auf Seiten der Kreditwirtschaft die notwendigen bilanziellen Wertberichtigungen noch nicht vollständig nachvollzogen wurden. Dies wird sich zusätzlich negativ auf das Kreditvergabeverhalten auswirken.

Maßgebliche Kenngröße ist dabei auf Seiten der Kreditinstitute und der kreditsuchenden Unternehmen die jeweilige Eigenkapitalquote. In der heutigen Situation nehmen die Kreditinstitute vermehrt das haftende Eigenkapital bei den Unternehmen in den Fokus ihrer Kreditvergabeentscheidungen. Zudem richten sich die Banken bei den notwendigen Risikoprüfungen nach sog. Branchenrisiken, ohne das Individualrisiko des einzelnen Unternehmens genauer zu prüfen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen im europäischen Vergleich zu gering ist, mithin die Basis für Fremdmittelaufnahme nicht hinreichend Deckung für die dringend benötigten Investitionskredite bietet.

Weder die Vertreter der Kreditwirtschaft noch die Vertreter des Mittelstandes haben sich für eine Aussetzung der erst im Jahr 2008 eingeführten Regelungen nach Basel II ausgesprochen, welche die Kreditinstitute dazu verpflichten, ihre Kreditrisiken mit angemessenem Eigenkapital zu unterlegen. Zu geringe Eigenkapitalunterlegung bei Immobilienkrediten ist ursächlich für die Finanzkrise verantwortlich. Die Vertreter der Banken warnten jedoch davor, darüber hinausgehende, verschärfende Regelungen einzuführen, wie sie gerade von den G 20-Staaten diskutiert werden.

Staatliche Förderinstitute, wie z.B. die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIB), leisten nach Ansicht der Anzuhörenden einen wichtigen Beitrag zur konjunkturellen Erholung. Insbesondere bei der Vergabe von Betriebsmittelkrediten ist eine leistungsfähige Fördereinrichtung des Landes besonders wichtig. Betriebsmittelkredite ermöglichen einem Unternehmer nach Auftragsannahme für benötigte Materialien in Vorleistung zu treten, ohne dass dieses in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Staatliche Maßnahmen wie Globaldarlehen oder ein erweiterter Bürgschaftsrahmen sind weitere wirksame Instrumente und werden zur Überwindung der Wirtschaftskrise gebraucht. Sie sollen unbürokratische und schnelle Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen geben.

Dazu beitragen kann auch eine starke und unabhängige Landesbank. Die Hessische Landesbank (Helaba) ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht darauf angewiesen, die durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung neu geschaffenen Möglichkeiten zur Auslagerung von Risikopapieren und Geschäftsfeldern auf Zweckgesellschaften nutzen zu müssen. Dies beruht nicht zuletzt auf dem konservativen Geschäftsmodell mit den Unternehmenssparten Großkundengeschäft sowie dem Förder- und Infrastrukturgeschäft.

Zusätzlich hat sich gezeigt, dass sich gerade die Sparkassen und Genossenschaftsbanken als ein verlässlicher Partner des hessischen Mittelstandes und des hessischen Handwerks erwiesen haben. Das Hausbank-Prinzip hat sich insoweit als Erfolgsmodell in der Finanzmarktkrise bewährt.

Jedoch besteht das Problem, dass die Programme und Maßnahmen der Landesförderbank bei den Kreditinstituten teilweise völlig unbekannt sind.

Aus den Ergebnissen der Fraktionsanhörung leitet die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag die folgenden politischen Forderungen und Handlungsaufträge ab:


1. Steuerliche Förderung der Bildung von Eigenkapital im Rahmen einer großen Unternehmenssteuerreform. Dies setzt Wachstums- und Innovationskräfte frei. 

2. Beibehaltung der Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute nach Basel II.

3. Keine weitere Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute über die bisher bestehenden Regelungen nach Basel II hinaus.

4. Kreditvergabeentscheidungen sollen nicht maßgeblich auf der Grundlage von Branchenrisiken erfolgen, sondern sich vorrangig an einer Individualrisikoprüfung des kreditsuchenden Unternehmens und an der Belastbarkeit der betriebswirtschaftlichen Konzepte orientieren.

5. Stärkung der staatlichen Förderinstitute zur Bereitstellung und Besicherung von Betriebsmittel- und Investitionskrediten.

6. Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit der Landesförderbanken und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, um die bestehenden Förderprogramme gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen besser zu bewerben.

7. Erhalt der HELABA als selbständige Landesbank und damit als starker Partner des hessischen Mittelstandes.

8. Weitere Stärkung des Hausbank-Prinzips auf der Grundlage des novellierten Sparkassengesetzes aus dem Jahr 2008