FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Jörg-Uwe Hahn: „Ministerpräsidenten haben nicht unterschrieben – Landtag darf rechtswidrigem Staatsvertrag nicht zustimmen“

Lotterie-Staatsvertrag

Wiesbaden – „Die Ministerpräsidenten haben gestern den Lotterie-Staatsvertrag nicht unterschrieben, wahrscheinlich waren ihnen die vorgetragenen europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und kartellrechtlichen Bedenken zu groß. Das muss auch für den Hessischen Landtag gelten, das Parlament sollte einem offenkundig rechtswidrigen Vertragswerk auf keinen Fall zustimmen“, fordert der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn, anlässlich der heutigen Debatte im Hessischen Landtag. 

Hahn stellte zunächst einmal fest, dass „überhaupt kein Zeitdruck“ vorhanden sei, denn das Bundesverfassungsgericht habe eine Frist zur Regelung der Materie bis Ende 2007 gesetzt. Nachdem auch der EU-Binnenmarktkommissar McCreevy erhebliche Bedenken angemeldet habe, sollte zur Klärung der europäischen Rechtslage auf jeden Fall eine für Anfang 2007 zu erwartende Entscheidung des EUGH zu einem italienischen Fall gewartet werden, denn es seien grundsätzliche Feststellungen des Gerichts zu erwarten. 

Inhaltlich sei mit dem Versuch, das Lotteriemonopol in ein Suchtbekämpfungsmonopol umzuwandeln, ohnehin der falsche Weg beschritten worden. „Warum die Spielsucht ausgerechnet bei Sportwetten durch ein Monopol bekämpft werden soll, konnte bisher noch überhaupt niemand erklären. Allein das Beispiel der Glücksspielautomaten, von denen nachweislich eine Suchtgefahr ausgeht, die aber nicht von der Neuregelung im Staatsvertrag betroffen sind, zeigt doch, wie hilflos und unsauber hier gearbeitet wurde“, sagte Hahn. 

Anstatt an dem „unsinnigen“ Monopol festzuhalten, müsse man einen völlig anderen Weg beschreiten. „Im Ergebnis brauchen wir ein Konzessionsmodell, das sicherstellt, dass eine ausgewählte und geprüfte Anzahl von Wettbewerbern im Sportwettenmarkt konkurriert. Gleiche Bedingungen für alle – aber auch gleiche staatliche Abgaben für alle, das muss unser Ziel sein“, stellte Hahn fest. Nur dann könnten die eigentumsrechtlichen Fragen, die der Bundesliga aus der Vermarktung ihrer Spiele zugerechnet würden, gelöst und auch sichergestellt werden, dass die bisher durch das Sportwettengeschäft geförderten Bereiche wie Breitensport, Denkmalschutz und Jugendpolitik weiter eine angemessene finanzielle Ausstattung bekämen. Hahn erläuterte, dass nach einer Untersuchung des Münchner IFO-Instituts bei Umsetzung des geplanten Staatsvertrages bis zu 15.000 Arbeitsplätze betroffen wären. 

„Fazit ist, dass mit dem derzeitigen Entwurf des Staatsvertrags die Spielsucht nicht wirklich bekämpft wird, die möglichen staatlichen Einnahmen aus diesem Markt deutlich sinken werden und ein Teil des Wettmarkts ohne Not kaputt gemacht wird – mit allen negativen Folgen für den Breitensport und den Denkmalschutz“, so Hahn abschließend.