Das Gesetz zum Brand- und Katastrophenschutz sei zeitlich bis zum 31.12.2009 befristet und müsse deshalb verlängert werden. Dabei seien einige wichtige Anregungen und Neuerungen aufgenommen worden, um Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort die Arbeit zu erleichtern bzw. diese rechtlich abzusichern. Neben der Stärkung der Gemeindefeuerwehr sei nun auch die Altersgrenze auf 65 erweitert worden. „So können wir neben der Nachwuchsförderung zukünftig noch mehr von der Erfahrung der älteren Einsatzkräfte profitieren, soweit sich diese noch länger engagieren wollen. Damit haben wir den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst noch flexibler gemacht“, so Dr. Blechschmidt.
Dr. Blechschmidt zeigte sich vor allem zufrieden, dass die Bedenken der Hilfsorganisationen bzgl. einer Kostentragungspflicht bei Großveranstaltungen von nationaler Bedeutung, wie z.B. der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, ausgeräumt werden konnten: „Das Land kennt selbstverständlich seine Verantwortung und wird, wie im Jahr 2006 geschehen, auch zukünftig mit den Hilfsorganisationen gemeinsam eine einvernehmliche und praktikable Lösung finden.“
Landtag verabschiedet Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Dr. Frank Blechschmidt „Hessen ist ohne Feuerwehr und Hilfsorganisationen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern nicht vorstellbar. Diesen ehrenamtlichen Bereich stärken wir mit unserem verbesserten und modernisierten Brand- und Katastrophenschutzgesetz“, erklärte Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.