Weiter erklärte Müller:
„Sie zeigt damit, dass sie beides gleichermaßen ernst nimmt: die berechtigten Interessen der Anwohner und den notwendigen Ausbau.
Wir brauchen den Ausbau des Frankfurter Flughafens, weil er dafür sorgt, dass damit viele tausende weitere Arbeitsplätze in Hessen entstehen. Auf der anderen Seite benötigen wir aber auch einen wirksamen Schutz der von Fluglärm besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Festlegung eines maximalen Schallpegels von 50 dB(A) in der Nachtschutzzone zeigt diese Regierungskoalition, dass sie sich auch besonders für die Bekämpfung des Lärms einsetzt. Denn auch ein höherer Schallpegel wäre rechtlich vertretbar gewesen. Jetzt ist es Aufgabe der Fraport AG, die Ansprüche auf passiven Schallschutz möglichst schnell umzusetzen.“
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