Hahn, der auch Mitglied der Föderalismuskommission war, betonte zudem, dass Ausnahmen vom Ladenschluss nur die Menschen in den jeweiligen Kommunen beträfen: „Was vor Ort zu regeln ist und nur vor Ort Auswirkungen hat, soll auch vor Ort entschieden werden.“ Dieses sogenannte Subsidiaritätsprinzip sei doch gerade ein wesentlicher Bestandteil der Organisation der Evangelischen Kirche. "Hat Präsident Steinacker kein Vertrauen, dass in den Gemeinden die Besonderheit des Sonntags geachtet wird? Ich bin sehr enttäuscht von meiner Kirchenverwaltung. Offensichtlich ist in Darmstadt nicht bekannt, welchen engagierten und damit positiven Einfluss die örtlichen Kirchengemeinden haben. Es braucht wirklich kein Landesgesetz, um eine gute Entscheidung in jeder hessischen Stadt auch bei den wenigen Ladenöffnungen am Sonntag zu erhalten!"
Ladenöffnungszeiten / Schutz des Sonntags
Wiesbaden – Mit „völligem Unverständnis“ nimmt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn, die Kritik des Präsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Peter Steinacker, an der Position der Liberalen zur Ladenöffnung zur Kenntnis. „Der von der FDP-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten ist verantwortungsvoll, unbürokratisch und stärkt die Kommunen.“ Derzeit liege die Entscheidungsgewalt über Ausnahmen vom besonderen Schutz des Sonntags beim Land und die Kommunen hätten Ausnahmegenehmigungen umständlich und bürokratisch zu beantragen.
Gerade die Entscheidungsträger vor Ort wüssten aber viel besser, „wann, warum und wem“ solche Genehmigungen zu erteilen seien. „Unser Entwurf sieht sogar vor, dass die Ausnahmen wesentlich mehr Einschränkungen unterliegen können als nach geltendem Recht“, so Hahn weiter. So seien die Kommunen nicht mehr gezwungen, für alle Ladengeschäfte die Öffnung erlauben zu müssen und „einen großen Rummel, der vielleicht gar nicht gewollt ist“, in Kauf zu nehmen. Vielmehr könne ganz gezielt die Ladenöffnung auf bestimmte Ortteile und Branchen eingegrenzt werden.