Auf der Liste befänden sich nur Personen, die aus fachlichen oder persönlichen Gründen nicht für den Schuldienst in Hessen geeignet seien. „Der Staat muss im Interesse der hessischen Schülerinnen und Schüler das Recht haben, ungeeignete Bewerberinnen und Bewerber auf Zeit oder dauerhaft vom Schuldienst auszuschließen“, so Döweling. Die Ministerin habe deutlich gemacht, dass eine solche Liste im Rahmen der dezentralen Lehrereinstellung das richtige Instrument sei, um dies sicherzustellen. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte sehe das so.
„Durch ihre Verfügung, alle Personen auf der Liste noch einmal zu benachrichtigen, stellt Ministerin Henzler klar, wie wichtig ihr Transparenz und Datenschutz in Personalfragen sind und handelt entschlossen. Auch die Opposition sollte vor diesem Hintergrund die Größe haben, die Vorwürfe für erledigt zu erklären und sich bei der Ministerin entschuldigen“, erklärte Döweling abschließend.
