FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Leif Blum: „Auskünfte des Sozialministeriums zum Freiheitsentziehungsgesetz unzureichend.“

Kleine Anfrage der FDP zum Freiheitsentziehungsgesetz


Leif Blum
Anlässlich der Antwort des Hessischen Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Leif Blum, zeigte sich der Abgeordnete äußerst unzufrieden. „Es kann nicht sein, dass das Ministerium erklärt, es habe keine Datenbasis über Zahlen von Unterbringungen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz in den Jahren 2002 bis 2007. Ebenso bleibt unsere Frage unbeantwortet, wie viele Unterbringungen nach § 10 HFEG wegen Vorliegen von Gefahr im Verzuge veranlasst worden sind. Auch zur Dauer der Unterbringungen und der Anzahl der richterlichen Bestätigungen für eine Unterbringung konnte keine Auskunft wegen fehlender Daten gegeben werden.“

Blum hält es für skandalös, dass nur lapidar mitgeteilt wurde, es gebe in Hessen keine Daten über die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen gegenüber hilflosen Personen. Der Abgeordnete betonte, gerade für Liberale sind Auskünfte im Zusammenhang mit dem HFEG von besonderer Bedeutung, da dort schließlich der stärkste Eingriff in die Selbstbestimmung eines Menschen geschieht. Ferner erklärte Blum: „Für derartige Maßnahmen sind entsprechende richterliche oder polizeiliche Anordnungen notwendig, die dokumentiert worden sein müssen. Zu fragen ist: Wer kontrolliert denn die Effizienz und Wirksamkeit des Gesetzes und nach welchen Kriterien?“