Da sich die Landesregierung bei ihrem Gesetz nicht auf die Einarbeitung dieser autonomen Gebührenerhebung eingelassen habe, seien die Studiengebühren der CDU-Landesregierung und damit ein wichtiger Teil der Hochschulfinanzierung gefährdet. Die Landesregierung sei von mehreren Seiten deutlich gewarnt worden. So verwies Beer in diesem Zusammenhang auf das Rechtsgutachten des Stifterverbands: „Die Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung verbietet eine pauschale Erhebung von ‚Einheitsbeiträgen’. Die Studierenden haben ein Recht zu erfahren, für welche konkreten Leistungen sie zahlen sollen - schließlich sollen sie diese als ‚zahlende Kunden’ auch einfordern können und dürfen. Dieser Weg ist nicht nur rechtlich geboten, sondern dient auch der Qualitätsentwicklung des Studiums im Leistungswettbewerb der Hochschulen. Der Stifterverband empfiehlt den Hochschulen, die berechtigten Anliegen der Studierenden ernst zu nehmen und die leistungsgerechte Differenzierung der Studienbeiträge als Chance für ihr Qualitätsmanagement aufzufassen.“
Die FDP habe im Hinblick auf die soziale Ausgewogenheit das Schlimmste verhindern können und den wichtigen Impuls für eine „Geld-Zurück-Garantie“ verbunden mit einem individuellen Rechtsanspruch gesetzt. Die von der FDP vorgeschlagenen Regelungen zur Deckelung des Gesamtvolumens der Studienkredite, die Idee von Hochschulstipendien und die Gleichbehandlung von ausländischen Studierenden sowie die Freistellung von Doktoranden finden sich nun zwar im CDU-Gesetzentwurf wieder, das ganze Vorhaben könne nun aber noch durch die Uneinsichtigkeit der Landesregierung in diesem Punkt gefährdet werden.
„Wer sorgfältig arbeitet, spart Steuergelder und erspart sich und uns allen den Protest auf der Straße sowie Rechtsunsicherheit durch eine Verfassungsklage!“, hob Beer abschließend hervor.
