FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Nicola Beer: „Erfolgreiche Projekte mit der FDP begonnen, Gesetz zum Jugendstrafvollzug kommt nicht recht voran“

Justizminister Banzer ein Jahr im Amt

Wiesbaden – Anlässlich der heutigen Pressekonferenz, bei der Justizminister Jürgen Banzer eine Bilanz seiner einjährigen Arbeit vorgelegt hat, äußert sich die justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola Beer:


„Das wohl erfolgreichste Projekt des Justizministers ist die Eröffnung der teilprivatisierten Haftanstalt in Hünfeld.

Der Grundstein hierfür wurde in der vergangenen Legislaturperiode unter kräftigem Anschieben der FDP gelegt. Bei den neuen Vorhaben ist in erster Linie das dringend notwendige Gesetz zum Jugendstrafvollzug zu nennen. Hier kommt der Justizminister nicht recht voran. Dabei hätte er sich doch nur die Praxis in den beiden Jugendstrafanstalten und hier vor allem in Wiesbaden anschauen müssen, um einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Die FDP hat die hervorragende Arbeit, die in der Jugendstrafanstalt in Wiesbaden geleistet wird, schon vor einiger Zeit in Gesetzesform gegossen. Durch die unschätzbare Mithilfe des ehemaligen Leiters dieser Anstalt, Gernot Kirchner, haben wir ein Gesetz erarbeitet, das sehr individuell auf die Wiedereingliederung der Jugendlichen zugeschnitten ist. Der große Unterschied zum Erwachsenenstrafvollzug besteht nämlich genau darin, dass Jugendliche noch formbar sind“, sagte Beer heute in Wiesbaden.

„Unser Gesetzentwurf folgt weder den unrealistischen Wunschvorstellungen der Bundesjustizministerin noch der restriktiven Untersagungspolitik á la Dr. Christean Wagner. Die FDP setzt auf konsequente Erziehung, die durch eine eingehende Diagnostik zu Beginn und im Laufe des Strafvollzuges das Optimum für den Gefangenen herausholen soll“, erläuterte Beer. An den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung insbesondere der Rückfallforschung könne dann der Erfolg des Jugendstrafvollzugs gemessen und mit anderen Konzepten verglichen werden.

Kernpunkte des FDP-Gesetzentwurfes: 

- Kriminalpräventive Aufgabe ist der Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten junger Menschen:

Das Erziehungsziel ist, dass jeder junge Gefangene künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen kann.

- Prinzip des Förderns und Foderns:

Tragende Säule ist das Prinzip des Förderns und Forderns. Nur so kann der Schutz der Allgemeinheit durch die Erziehung der Jugendlichen und deren Resozialisierung wirkungsvoll gestaltet und möglichst gut erreicht werden.

- Diagnostik:

Zu Beginn und während der Strafe soll eine qualifizierte Diagnostik stattfinden, die eine sorgfältige Analyse der kriminogenen Faktoren, Tests zum handwerklich-motorischen Bereich und zu den sozialen Kompetenzen einbezieht. Daraus sind die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen abzuleiten und permanent zu überprüfen. So kann eine optimale Entlassungsvorbereitung erreicht werden. Auf dieser Grundlage ist der Gefangene in diejenige Justizvollzugsanstalt zu überstellen, die ihm die besten Möglichkeiten bietet.

- Organisation der Anstalt:

Sehr wichtig ist die möglichst flexible Regelung der inneren Organisation von Justizvollzugsanstalten. Beispielsweise sollte die Freistunde zeitlich und räumlich flexibel gestaltet und die jeweilige Anstaltsleitung nicht mehr als notwendig in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden.

- Gefangene:

Die jungen Gefangenen sollen mindestens vier Stunden im Monat Besuchsdauer bekommen, für Kinder der Gefangenen sollen Langzeitbesuche ermöglicht werden. Diese Besuche sollen nicht nur im Besucherraum, sondern auch z. B. im Haftraum oder an anderer Stelle innerhalb der JVA möglich sein.

Besonderen Wert ist auf die sportliche Betätigung der Gefangenen zu legen, besonders die sportliche Begegnung sowie Wettkämpfe in Mannschaftssportarten werden gefördert. Dabei sollen auch Veranstaltungen mit außervollzuglichen Mannschaften ermöglicht werden.

Die Größe der Wohngruppe sollte maximal 15 Gefangene nicht übersteigen, dabei sollen 14 – 16jährige Gefangene von den Älteren getrennt untergebracht werden.

- Wiedereingliederung:

Zur Förderung der Wiedereingliederung sollen junge Gefangene nach einer Wartefrist von drei Monaten Urlaub bis zu 21 Tagen erhalten. Zur Entlassungsvorbereitung sollen sie an gezielten Wiedereingliederungsmaßnahmen und -projekten teilnehmen.

Entlassungsurlaube bis zu drei Monaten mit Einsatz der elektronischen Fußfessel sollen ermöglicht werden.

„Bei unserem Gesetzentwurf ist der Aspekt der Erziehung besonders zu betonen. Wir möchten damit deutlich machen, dass eine positive Förderung, aber auch Forderung gegenüber dem Gefangenen erhoben wird und er so optimal auf die Entlassung vorbereitet und resozialisiert werden kann“, machte Beer abschließend deutlich.