Der hessische FDP-Politiker, als Vertreter der so genannten Landtagsbank auch Mitglied der Föderalismuskommission II, hat deshalb mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass man sich nunmehr doch mit dem Thema Länderneugliederungen auseinandersetzt. Die Arbeitsgruppe 4, die entsprechende Vorschläge zu Themen der Bundesfernstraßen bis hin zur Justiz vorbereiten soll, hat ausdrücklich auch den Auftrag erhalten, sich um die grundgesetzlichen Vorgaben für eine mögliche Neugliederung zu beschäftigen.
„Die FDP-Forderung ist relativ einfach. Artikel 29 Grundgesetz mit seinen komplizierten Verfahrensvorschlägen – hieran ist ja schon die Fusion zwischen Berlin und Brandenburg gescheitert – kann ersatzlos gestrichen werden. Dagegen können zwei einfache Sätze den Artikel 118 GG ergänzen“, so die konkrete Forderung des FDP-Politikers weiter. Danach soll das Bundesgebiet, wenn die betroffenen Länder und Wahlberechtigten zustimmen, neu gegliedert werden können „um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können“.
Sollte dieses, so Hessens FDP-Chef Hahn weiter, in der Föderalismuskommission II letztlich doch keine Mehrheit finden, seien langfristige Probleme in der Organisation des Föderalismus in Deutschland angelegt.
„Sollte das Saarland, Bremen oder möglicherweise auch Schleswig-Holstein in fünf Jahren immer noch nicht die eigenen Verwaltungsaufgaben tragen können, so wird man überlegen müssen, ob man nicht beim Bundesrat die Mitgliedschaft kündigt und als Mitglied im Landkreistag angemessen untergebracht wird“, so Hessens FDP-Chef süffisant weiter.
„Nach der ausführlichen Debatte in der Föderalismuskommission II und entsprechenden Hinweisen auch des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff ist die Hoffnung aber groß, dass dem Prinzip ‚mehr Demokratie wagen’ auch im Zusammenhang mit möglichen Länderneugliederungen Rechnung getragen werden kann“, so Hessens FDP-Chef Hahn abschließend.