FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Stefan Müller: Mit verbesserter Wärmedämmung die Energiekosten senken

Hessen verändert das Nachbarrecht


Stefan Müller
„Mit dem neuen Nachbarrecht stellen wir das Anbringen von Wärmedämmmaßnahmen auf eine klare gesetzliche Grundlage und können so zahlreiche Streitigkeiten zwischen Nachbarn von vornherein vermeiden. Damit greifen wir ein wichtiges Anliegen auch vieler Bürger auf“, erklärte Stefan Müller, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Durch das Gesetz werde nun die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmmaßnahmen bis an die Grundstücksgrenze und auch darüber erleichtert, vor allem für diejenigen Eigentümer, deren Häuser nah an die Grundstücksgrenze gebaut seien. „Damit machen wir deutlich, dass nachhaltige Energiepolitik nicht nur ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit ist, sondern dass wir vor allem Gesetze für die Menschen machen“, so Müller. Für bloße geringfügige Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks bestehe eine Duldungspflicht, welche allerdings mit einem Nachteilsausgleichsanspruch einhergehe.

„Die explodierenden Energiekosten waren in den letzten Jahren für Eigentümer und Mieter gleichermaßen eine erhebliche finanzielle Belastung. Mit der Neuregelung stellen wir sicher, dass die Wärme in den Wohnzimmern auch über die Weihnachtsfeiertage hinaus noch erhalten und vor allem bezahlbar bleibt“, sagte Müller.