Wesentliche Punkte der Anpassung seien die Einbindung von Landtagsabgeordneten, die Behandlung in der Härtefallkommission nur nach Abschluss des Petitionsverfahrens im Petitionsausschuss, die Wiederaufnahme einer Ausschlussregelung, eine qualifizierte Mehrheit statt einfacher Mehrheit.
„Wir setzen ein Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die Härtefallkommission auf eine breitere politische Basis zu stellen. Wir sind nicht der Meinung, dass die Härtefallkommission ein politikfreier Bereich sein soll. Unser Entwurf ist ein guter Kompromiss zwischen einer Kommission, die ausschließlich von Politikern besetzt ist und einer Kommission, die vollkommen politikunabhängig ist“, erklärte Reuscher.
Es seien Mitglieder vertreten, die sich in ihrem Umfeld tagtäglich mit den Problemen von Migrantinnen und Migranten befassten. Außerdem sei mit fünf Mitgliedern aus dem Hessischen Landtag die demokratische Legitimation der Härtefallkommission ausreichend gewährleistet.
Durch die jetzige Zusammensetzung der Härtefallkommission sei gewährleistet, dass die Fälle mit einem breiten Spektrum aus Verbandsvertretern, Kirchenvertretern, Behördenvertretern unter Beteiligung des Souveräns intensiv diskutiert und – aufgrund des 2/3-Quorums – Entscheidungen auch von einer breiten Mehrheit getragen würden.
