Mit dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz würde in Hessen eine verfassungsrechtlich unbefriedigende Regelungslücke geschlossen, wesentliche Eingriffsermächtigungen normiert und Regelungen für die Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft geschaffen, erklärte Blum weiter.
Auch im Bereich des Erwachsenen-Strafvollzugs würden nun umfassende landesrechtliche Gesetzesgrundlagen geschaffen. „Nach den positiven Erfahrungen mit dem Jugendstrafvollzugsgesetz war es uns wichtig, diesen Rahmen auch im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs umzusetzen“, sagte Blum. Damit würden gleichermaßen die Sicherheit der Allgemeinheit sowie die Förderung der Resozialisierung der Straftäter gewährleistet und durch eine bessere Entlassungsvorbereitung die Wiedereingliederung in das „normale Leben“ erleichtert.
„Vor allem sind wir stolz, dass wir den Opferschutz gesetzlich verankern konnten. Damit eröffnen wir die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung, des Täter-Opfer Ausgleichs oder etwa die Berücksichtigung bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Außerdem normieren wir Auskunftsansprüche für die Opfer“, so Blum.
