„Zum einen ist es inkonsequent, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen, gleichzeitig aber ein passives Wahlalter von 18 Jahren beizubehalten. Würde unter 18-Jährigen die politische und persönliche Kompetenz zugetraut, wichtige kommunale Entscheidungen zu treffen, könnte man ihnen auch das passive Wahlrecht einräumen. Nach dem Vorschlag der Linken werden so die jugendlichen 16-Jährigen zu ‚Stimmvieh’ degradiert.“
Als weiteren Punkt nannte Greilich die Parallelität zur Geschäftsfähigkeit. „Auch hier sehen wir eine Inkonsequenz, die darin besteht, dass jungen Menschen einerseits die Kompetenz zur Wahlentscheidung zugetraut wird, die Linken sie andererseits aber nicht für fähig halten, ohne Einwilligung ihrer Eltern Verträge abzuschließen. Insofern spricht sich die hessische FDP für eine Parallelität von Geschäftsfähigkeit und aktivem Wahlrecht aus.“
Beim dritten und letzten Punkt betonte Greilich, es dürfe nicht zu einer Abqualifizierung des Kommunalwahlrechtes auf ein „Wahlrecht zweiter Klasse“ kommen. „Es besteht eine Ungleichheit zwischen Kommunalwahlrecht einerseits und Wahlrecht zum Hessischen Landtag und zum Bundestag andererseits. Es ist schwer einsehbar, dass Unter-16-Jährige an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber das aktive Wahlrecht zum Hessischen Landtag oder zum Bundestag erst mit 18 Jahren erhalten.“
Abschließend fasste Greilich zusammen: „Für die Liberalen ist die bestehende Regelung sinnvoll und schlüssig. Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Linken werden die Liberalen nicht zustimmen.“
