Beer zeigte sich mit dem Verweis auf das Hamburger Modell offen für einen Kompromiss mit den Grünen, die dort Studiengebühren zugestimmt haben.
Beer erläuterte die fünf Eckpunkte des FDP-Gesetzentwurfes:
1. Erstens Qualitätsverbesserung an den Hochschulen:
"Nur wenn die Qualität eines Studienganges gegeben ist, können Gebühren erhoben werden. In einem Diskussionsprozess mit den Studierenden, den Hochschullehrern und der Hochschulleitung soll eine Einigung darüber getroffen werden, welche Qualitätsmaßstäbe bei welchen Studiengängen anzusetzen sind und in welcher Höhe die Studiengebühren dafür ausfallen sollen. Wer mehr bezahlt, muss ein Mehr an Leistungen bekommen.
2. Qualitätsgarantie – bei Nichterfüllung gibt es das Geld zurück
Eine Qualitätskommission unter Beteiligung der Studierenden soll die Erreichung der vereinbarten Qualitätsziele untersuchen und im Falle von Mängeln Empfehlungen für ihre Beseitigung aussprechen. Werden erhebliche Mängel trotz entsprechender Empfehlung nach drei Semestern von der Hochschule nicht behoben, sollen die Studierenden ihr Geld zurückbekommen.
3. Autonomie – jede Hochschule entscheidet selbst
Die hessischen Universitäten und Fachhochschulen sollen selbst entscheiden, welche Studiengänge so exzellent sind bzw. werden sollen, dass sie Gebühren rechtfertigen. Das Geld wird direkt von den Hochschulen eingenommen und verbleibt ihnen komplett zur Verbesserung der Studienqualität und der Betreuung der Studierenden. Eine Anrechnung auf die Grundfinanzierung nach dem Hochschulpakt wird grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Kein Studierender zahlt sofort – später nur, wenn es die Leistungsfähigkeit erlaubt
Jeder Studierende hat einen Anspruch auf einen moderat verzinsten Kredit bei der Landestreuhandanstalt – BaföG-Empfänger sogar zinslos. Nur, wer nach dem Studium finanziell dazu in der Lage ist, zahlt für das BaföG und das Studienbeitragsdarlehen zusammen höchstens 15.000 Euro zurück. Verschiedene Sozialklauseln, wie zum Beispiel die Erziehung von Kindern, Behinderungen oder ehrenamtliches Engagement, sollen besondere Lebenssituationen absichern. Bei besonders gutem Studienabschluss muss das Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Damit sei dem Sinn des Artikels 59 der Verfassung für 'freie Fahrt den Tüchtigen' Rechnung getragen.
5. Stipendienwesen – Wirtschaft ist aufgerufen
Die Politik muss sich für den Ausbau des Stipendienwesens einsetzen. Hierzu soll auch die Wirtschaft aktiv werden. Sie hat sich intensiv für Studiengebühren ausgesprochen und soll jetzt dafür einen eigenen Beitrag leisten.
Auch die Hochschulen sind angehalten, sich hier zu engagieren – sinnvollerweise gemeinsam mit den jeweiligen Alumni- und Fördervereinen."
Beer betonte, der vorliegende Gesetzentwurf reformiere das Verhältnis zwischen Hochschulen und Studierenden grundlegend durch ein wettbewerbsorientiertes Modell. Profilierte Universitäten und Fachhochschulen konkurrierten über ein verbessertes Studienangebot um die Gunst der Studierenden. Nur die Hochschulen, die mit ihrem Angebot die Studierenden überzeugten, könnten die Beitragserhebung durchsetzen und rechtfertigen. So werde die Nachfragemacht der Studierenden gestärkt. Im Unterschied zu den Vorschlägen von SPD und Grünen sei der Gesetzentwurf der FDP insgesamt qualitätsorientiert. Es gebe einen wettbewerblichen Anreiz zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen ohne soziale Benachteiligungen, so Beer.
Scharf kritisierte Beer das von SPD und Grünen vor Abschaffung der Studiengebühren vorgelegte Finanzierungskonzept. "Wenn man in den kommenden Jahren Jahr für Jahr über 100 Mio. Euro gegenfinanzieren muss und dabei auf sinkende Zinsen hofft, so geht das völlig an den Realitäten vorbei und wird den Landeshaushalt schwer belasten. Es ist ernst zu nehmen, wenn selbst der Bund der Steuerzahler von einem 'unseriösen' Finanzierungsmodell spricht. Wir können nur vor den finanziellen Risiken warnen, die mit der Abschaffung der Studiengebühren und dem Finanzierungsmodell von SPD und Grünen verbunden ist. Ein nachhaltiger Haushalt wird damit gefährdet."
