FDP-Fraktion im Hessischen Landtag


Wolfgang Greilich: „Reisekostenerstattung für Beamte soll steigen.“

Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG)


Wolfgang Greilich
Nach einem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) wolle die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag erreichen, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, dass die Kostenerstattung in Höhe von derzeit 0,30 Euro auf künftig 0,40 Euro je Kilometer angehoben wird.

„Dienstfahrten der Angestellten im öffentlichen Dienst sind in der Vergangenheit immer häufiger zu tätigen gewesen, da die öffentliche Hand den Fuhrpark in Hessen erheblich abgebaut hat. Die tatsächlichen Kosten der Benutzung von eigenen Fahrzeugen sind daher deutlich gestiegen. Nun ist eine Verwendung des eigenen Pkws durch die gestiegenen Benzin- und Dieselpreise mit einer Erstattung von 0,30 Euro nicht mehr zumutbar. Hier muss das Land reagieren, wenn es seinen Bediensteten weiterhin die Nutzung eigener Fahrzeuge zumuten will.“

Für den Haushalt sei mit Mehraufwendungen in Höhe von circa 2 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Zur Gegenfinanzierung dieses relativ kleinen Betrages wies Greilich auf die sächlichen Verwaltungsaufgaben im Haushalt 2008 hin und zwar ohne Mieten und Pacht etc. von rund 779,5 Millionen Euro. „Hieraus planen wir im Zuge der nächsten Haushaltsaufstellung die Gegenfinanzierung anzubieten.“

Abschließend wies Greilich auf die Absurdität für Nutzer von Fahrrädern für Dienstfahrten hin, die darin besteht, dass Fahrtkosten nur für Strecken erstattet werden, die über die Gemeindegrenzen hinausführen. „Wir Liberale fordern die Abschaffung dieser Regelung, da sie eine Gerechtigkeitslücke für all diejenigen aufweist, die in unterschiedlich großen hessischen Kommunen arbeiten. Es kann nicht sein, dass der Beamte, der in Frankfurt eine Dienstfahrt übernimmt, leer ausgeht, derjenige aber, der in einem kleineren Ort wie im benachbarten Steinbach seinen Dienst versieht, beim Überschreiten der Ortsgrenze mit 0,05 Euro pro Kilometer entschädigt wird. Bei der Benutzung eines privaten Fahrrades fallen die gleichen Kosten an, ganz unabhängig davon, ob eine innergemeindliche Strecke zurückgelegt wird oder die Gemeindegrenze passiert werden muss.“